Pädophilie-Prozess: Es soll bei einer Haftstrafe bleiben
Pädophilie-Prozess: Es soll bei einer Haftstrafe bleiben
(SH) - Für den Lehrer aus Bissen, der sich wegen unsittlichen Verhaltens vor Gericht verantworten musste, soll es bei einer achtjährigen Freiheitsstrafe, die nur zum Teil und unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt werden kann, bleiben. Dies forderte zumindest die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft am Dienstag im Verfahren vor dem Berufungsgericht.
Der 43-jährige Patrick M. hatte in den Jahren 2007, 2009 und 2015 während Schulausflügen am Stausee unter dem Vorwand einer Zeckenuntersuchung den nackten Intimbereich von insgesamt zehn Mädchen heimlich gefilmt. Einige Kinder soll er dabei auch an den Beinen sowie im Intimbereich angefasst haben. Letztere Vorwürfe wies der Beschuldigte von sich. 2013 soll er zudem in einem Schwimmbad Aufnahmen von drei Mädchen und einem Jungen gemacht haben, als sich diese umzogen.
Schwerwiegende Vorfälle
Für die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft ist nicht nur der Tatbestand der Herstellung der kinderpornografischen Bilder erfüllt, sondern auch jener des Angriffs auf die Schamhaftigkeit (Attentat à la pudeur) gegeben. Sie schenkte den Schilderungen jener Mädchen, die betont hatten, dass sie von ihrem ehemaligen Lehrer im Intimbereich angefasst worden waren, Glauben. Sie betonte aber auch, dass aus juristischer Sicht, der Tatbestand auch ohne Körperkontakt erfüllt sei.
Weiter sprach sie am Dienstag von schwerwiegenden Vorfällen, dies umso mehr, da es sich bei dem Angeklagten um einen Lehrer handelt. Er habe nicht nur das Vertrauen der Kinder und der Eltern missbraucht, sondern auch jenes der Gesellschaft in die Berufssparte. „Aus den Aussagen des Angeklagten habe ich immer noch nicht herausgehört, dass er die Schwere seines Handelns verstanden hat. Er hat lediglich verstanden, welche Konsequenzen sein Handeln nun für ihn haben soll“, so die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft.
Verteidigung äußert Zweifel
Der Angeklagte hatte bereits während der ersten Verhandlung die Vorwürfe der Pädophilie, die ein psychiatrischer Gutachter ihm attestiert hatte, von sich gewiesen. Gestern sprach er nun von einer „väterlichen Position“, die er den Schülerinnen gegenüber übernommen hatte, dies, ohne dass diese ihm zugestanden habe. „Er hat nicht verstanden, was ihm vorgeworfen wird“, bemerkte die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft daraufhin.
In ihren Augen beinhalte die achtjährige Haftstrafe, davon drei Jahre fest, bereits eine gewisse Milde. Sie bat die Berufungsrichter denn auch, diese Strafe zu bestätigen und an den Verboten, darunter jenes, nie wieder eine Aktivität auszuüben, in der er mit Kindern in Kontakt kommt, zu bestätigen.
Die Verteidigung hatte zuvor aus juristischer Sicht Zweifel an dem Urteil aus erster Instanz aufkommen lassen. So seien die Rechte des Angeklagten nicht in allen Punkten gewährt worden. Auch seien nicht alle Tatbestände erfüllt. Der Beschuldigte selbst bat die Richter unterdessen, keine feste Haftstrafe gegen ihn auszusprechen und bemerkte, dass die Opfer bereits entschädigt wurden.
Die Berufungsrichter geben ihr Urteil am 5. November bekannt.
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