Novembermorde: Lebenslänglich für Hauptangeklagten
Novembermorde: Lebenslänglich für Hauptangeklagten
(SH) - Wegen zweifachen Mordes wurde Lee K. am Mittwoch in erster Instanz zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen Alden S. sprachen die Richter der Kriminalkammer eine 15-jährige Gefängnisstrafe aus, von der fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Den erschwerenden Umstand des vorsätzlichen Mordes haben die Richter nicht zurückbehalten.
Die Leiche des nigerianischen Drogendealers Emeka O. war am 10. November 2016 in einem Waldstück bei Leudelingen gefunden worden, jene der rumänischen Prostituierten Florentina E. vier Tage später auf dem Parkplatz beim Fräiheetsbam in Strassen. Beide Opfer starben jeweils durch einen Kopfschuss aus nächster Nähe.
Nur zwei Tage nach der letzten Tat hatte sich die Mutter von Lee K. an die Polizei gewandt. Sie hatte bemerkt, dass an der A-Klasse, die von ihrem Sohn benutzt wird, ein Fenster kaputt ist und sie hatte mit Blut verschmierte Kleidung gefunden.
Im Polizeiverhör deutete Lee K. dann nicht nur einen Zusammenhang zwischen den beiden Taten an, sondern brachte auch Alden S. ins Spiel.
Den Ermittlungen zufolge soll Lee K. in beiden Fällen der Todesschütze gewesen sein. Die Beschuldigten belasteten sich jedoch gegenseitig. Während sie sich einig waren, dass beide sich im Wagen befanden, als Emeka O. erschossen wurde, schoben sie sich bei der Frage, wer geschossen hatte, gegenseitig die Schuld zu. Auch was den Mord an Florentina E. angeht, beschuldigten sich die beiden Angeklagten gegenseitig. Allerdings entlasteten die Ermittlungen Alden S. für dieses Verbrechen, sodass er sich nur wegen der ersten Tat vor Gericht verantworten musste.
Alle Parteien haben nun 40 Tage Zeit, um Berufung gegen das Urteil aus erster Instanz einzulegen.
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