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„Niederträchtigkeit“ auf Kosten der Polizeischüler
Lokales 7 3 Min. 15.03.2017 Aus unserem online-Archiv
Generalversammlung des SNPGL

„Niederträchtigkeit“ auf Kosten der Polizeischüler

Lokales 7 3 Min. 15.03.2017 Aus unserem online-Archiv
Generalversammlung des SNPGL

„Niederträchtigkeit“ auf Kosten der Polizeischüler

Steve REMESCH
Steve REMESCH
Polizeischüler werden gegenüber anderen angehenden Staatsbeamten diskriminiert, hieß es am Mittwochabend bei der Generalversammlung der Polizeigewerkschaft SNPGL. In den drei Ausbildungsjahren werde ihnen bis zu 37.000 Euro Lohn vorenthalten.

(str) - Den angehenden Polizisten habe die Regierung vieles weggenommen, aber nichts anstelle gegeben, meinte SNPGL-Präsident Pascal Ricquier am Mittwochabend bei der Generalversammlung der Polizeigewerkschaft in Walferdingen. Die Regierung würde einfach bei denen sparen, die sich nicht wehren könnten – den Auszubildenden. „Das ist eine Niederträchtigkeit“, stellte Ricquier fest.

„Es darf nicht sein, dass zukünftige Polizisten, denen es immer schwerer gemacht wird, die angegriffen und verletzt werden, die Angst haben müssen, als Angeklagte vor Gericht zu landen, wenn sie sich wehren, sowohl vom Ministerium als auch von der Generaldirektion im Stich gelassen werden“, fuhr der Präsident des „Syndicat National de la Police Grand-Ducale“ fort.

Eigentlich habe es ja Bestrebungen gegeben, für alle Berufsanfänger im Staatsdienst die gleichen Grundvoraussetzungen zu schaffen. Für alle – außer für angehende Polizisten, so Ricquier.

Wie bereits in einem frühen Stadium der Reformvorbereitungen durchgesickert war, gelten Berufsanfänger in der Polizei künftig nicht als „Fonctionnaires stagiaires“, sondern als „Aspirant de police“. Das bringe dann mit sich, dass ihnen auch nicht die gleichen Rechte und der gleiche Lohn zustünden, wie den „Fonctionnaires stagiaires“, so der SNPGL.

Bis zu 37.000 Euro weniger Lohn

Wie die Gewerkschaft vorrechnet, geht es dabei um sehr viel Geld: Gegenüber dem Gehälterabkommen anderer Staatsverwaltungen würden Polizisten im ersten Ausbildungsjahr je nach Laufbahn zwischen 20 und 40 Indexpunkte weniger zustehen. Auch bei Zuschüssen, Prämien und Entschädigungen würden Polizisten in der Ausbildung schlechter behandelt.

Auf die drei Ausbildungsjahre gerechnet, gebe es demnach für Beamte der höheren Laufbahnen A1 und A2 eine Benachteiligung in Höhe von 13.662 Euro gegenüber anderen Verwaltungen. Für Beamte der neuen Abiturlaufbahn B1 seien es 22.242 Euro weniger, in der ehemaligen Inspektorenlaufbahn C1 ganze 37.470 Euro weniger und in der früheren Brigadierslaufbahn C2 insgesamt 35.250 Euro weniger.

Das Verkaufsargument, Polizeischülern werde im ersten Jahr ein Zimmer gestellt und sie hätten Anrecht auf Essensgeld lässt die Polizeigewerkschaft nicht gelten. Tatsächlich seien die Schüler kaserniert, hätten ab 23 Uhr Ausgangssperre und müssten auch an Wochenenden einsatzbereit bleiben: etwa um an der Suche nach vermissten Personen teilzunehmen. Zudem würden für sie auch Bereitschaftsdienste geben, während denen sie das Gelände der Polizeischule nicht verlassen dürften.

Platzverweis: Versagen der Politik

Als Pascal Ricquier vor der versammelten Gewerkschaft auf den Platzverweis zu sprechen kam, richtete er sich zunächst direkt an die Abgeordneten Claudia Dall'Agnol, Simone Beissel und Viviane Loschetter. Der Platzverweis sei unter keinen Umständen gedacht, um Bettler oder Obdachlose von einem Ort zu einem anderen zu verweisen. Das sei nur der Fall, wenn die Hauptstadtbürgermeisterin Lydie Polfer die Polizei rufe und verlange, diese Personen mit allen Mitteln zu entfernen.

Dass der Platzverweis mit Bettelei und Obdachlosigkeit in Verbindung gebracht werde, sei nur ein Zeichen dafür, dass verschiedene Abgeordnete einfach nichts verstanden hätten.

Es ginge beispielsweise darum, bekannten Hooligans den Zugang zu einem Fußballstadion zu verweigern. Oder Personen, die im Drogenmilieu auffallen, davon abzubringen, sich direkt vor einer Schule aufzuhalten – auch wenn diese gerade keine Drogen dabei hätten und sich ruhig verhalten würden.

„In jedem Land klare Regeln“

Der Minister für Innere Sicherheit, Etienne Schneider, habe im Parlament klargestellt, dass er nicht wolle, dass die Polizei, einfach so, wenn sie denn wolle, jede beliebige Person von einem Ort verweisen kann.

„Das ist aber gar nicht so“, bekräftigte Pascal Ricquier. In jedem Land gebe es klare Regeln für den Platzverweis. „Ansonsten dürfte man Polizisten auch keine Schusswaffen geben, weil diese ja jedermann damit erschießen könnten“, entrüstete sich der SNPGL-Präsident.

Eines zeigte sich am Mittwochabend deutlich: Der Groll wegen der politischen Entscheidung gegen einen Platzverweis sitzt sehr tief – sowohl beim Gewerkschaftskomitee als auch bei der Basis.



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