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Neue Patientenverfügung
Lokales 15.03.2012 Aus unserem online-Archiv

Neue Patientenverfügung

Lokales 15.03.2012 Aus unserem online-Archiv

Neue Patientenverfügung

Mit dem neuen Gesetz über Palliativpflege vom März dieses Jahres kann jeder über die Bedingungen am Ende seines Lebens bestimmen. Grund genug für die Vereinigung Omega 90, eine neue Patientenverfügung herauszugeben.

(vb) – Mit dem neuen Gesetz über Palliativpflege vom März dieses Jahres kann jeder über die Bedingungen am Ende seines Lebens bestimmen. Grund genug für die Vereinigung Omega 90, eine neue Patientenverfügung herauszugeben.

Das Dokument trägt in vollem Umfang der neuen gesetzlichen Lage Rechnung. In der neuen Patientenverfügung kann zum Beispiel festgelegt werden, ob der Unterzeichner künstliche Ernährung oder Hydrierung akzeptiert. Das Formular bezieht sich ausdrücklich nur auf Palliativpflege und Sterbebegleitung. Für Euthanasie ist ein anderes Dokument notwendig, das beim Gesundheitsministerium erhältlich ist.

Mil Majerus, Präsident der Vereinigung Omega 90, rät allen Bürgern, eine Patientenverfügung auszufüllen. Im Prinzip ist diese unbegrenzt gültig, aufgrund der Fortschritte in der Medizin sei es allerdings empfehlenswert, sie alle drei bis fünf Jahre zu erneuern.

Die neue Patientenverfügung ist bei Omega 90 in der Rue A. Fischer im Luxemburger Bahnhofsviertel oder im Internet auf omega90.lu erhältlich. Das Dokument liegt erst einmal nur in Deutsch und Französisch vor, später soll es auch eine portugiesische und englische Version geben.