Nach Kritik des Staatsrates: Polizeireform reloaded
(jag) - Der Minister für innere Sicherheit Etienne Schneider, hat den Gesetzesentwurf zur Polizeireform an einigen Punkten abgeändert, nachdem der Staatsrat Ende Juli den Entwurf in seinem Gutachten mit Kritik belegt hatte.
Die hohe Körperschaft hatte damals zwölf „Oppositions formelles“ ausgesprochen. Kritisiert wurden vor allem die erweiterten Befugnisse im Rahmen der „Police administrative“, welche die Bürgerrechte einschränken könnten.
Dazu gehören präventive Einsatzmöglichkeiten und Gefahrenabwehr im Kampf gegen Terrorismus und Schwerkriminalität. Die neuen Maßnahmen, die die künftige „Police administrative“ ergreifen kann, werden bei einer Gefahr für die öffentliche Ordnung angewendet, ohne dass im Vorfeld eine Ermittlung wegen Gesetzesverstößen eingeleitet wurde.
Durch die neuen Möglichkeiten bei der vorbeugenden Polizeiarbeit bestand laut Staatsrat die Gefahr, dass diese sich der Kontrolle der Justiz entziehe könnte. Auch die konsultative Menschenrechtskommission CCDH äußerte Bedenken zu diesem Punkt.
„Rechtssicherheit hergestellt“
„Wir haben an den entscheidenden Stellen nachgebessert und damit Rechtssicherheit hergestellt“, so Schneider. „Wir werden den abgeänderten Entwurf jetzt erneut dem Staatsrat vorlegen.“ Der Schwerpunkt der überarbeiteten Textpassagen wurde auf drei Punkte gelegt: So wird nun deutlich zwischen „Autorité de police administrative“ und „Force de police“ unterschieden.
Des Weiteren werden präzise Rahmenbedingungen für den Einsatz der neuen Einsatzmaßnahmen im Bereich der „Police administrative“ festgelegt, sodass die Bürgerrechte gewährt bleiben.
So können nur der Minister für Innere Sicherheit oder aber ein Bürgermeister den Einsatz von Sondermaßnahmen im Bereich der „Police administrative“ anfordern, dies im Falle einer konkreten, gravierenden und imminenten Gefahr für die Bevölkerung.
Angeordnete Identitätskontrollen
Polizeibeamte können beispielsweise erst nach dieser Anforderung Identitätskontrollen durchführen. Wenn sich dabei eine Person nicht ausweisen kann, besteht die Möglichkeit, sie während maximal sechs Stunden zur Identitätsfeststellung festzuhalten. Dies war bisher nicht möglich. Zugleich erhält der Beamte dann die Befugnis, den Wagen der betreffenden Person zu durchsuchen.
Polizisten können nach der Anforderung durch die kompetente Stelle auch einen bestimmten Bereich aus Sicherheitsgründen absperren. Die Dauer der Maßnahmen ist auf maximal zehn Tage beschränkt. Sie kann allerdings verlängert werden.
Zugleich sind die Maßnahmen auch geografisch begrenzt. Sie können aber auf die gesamte Landesfläche ausgedehnt werden. Die Befugnisse der Bürgermeister bleiben allerdings stets auf die jeweilige Gemeindefläche beschränkt. Dazu kommt, dass ein Bürgermeister die Schließung eines bestimmten Lokals direkt beantragen kann.
Wie Minister Schneider hervorhebt, werden im überarbeiteten Entwurf die Rechte jener Bürger präzisiert, welche Opfer dieser Maßnahmen wurden.
Einsatz für EU und OLAI
Neben den vom Staatsrat beanstandeten Punkten hat Schneider aber auf Anfrage hin zwei weitere Maßnahmen in den Gesetzesentwurf übernommen. So wird die Polizei auf Bitte der EU-Verwaltungen hin künftig Personen überprüfen, die im Sicherheitsbereich der europäischen Institutionen arbeiten.
Zugleich erhält der Direktor des „Office luxembourgeois de l'accueil et de l'intégration“ (OLAI) die Befugnis, die Polizei bei Aufständen in Flüchtlingsunterkünften einzusetzen. Diese Möglichkeit kommt vor allem bei Transfers von Asylantragstellern in andere Unterkünfte in Frage.
Grünes Licht im Ministerrat
Schneider zeigte sich am Mittwoch vor der Presse zuversichtlich, dass mit diesen Abänderungen den vom Staatsrat geäußerten Kritiken Rechnung getragen würde.
Nachdem der Ministerrat dem Entwurf grünes Licht gab, muss der Staatsrat jetzt ein Zusatzgutachten erstellen. Danach befasst sich der zuständige parlamentarische Ausschuss mit dem Gesetzestext.
