Nach Aktenschließung: Gräff-Anwalt erhebt schwere Vorwürfe
Nach Aktenschließung: Gräff-Anwalt erhebt schwere Vorwürfe
(tom/TJ/müs) - Die Trierer Staatsanwaltschaft hat das "Verfahren wegen eines Tötungsdelikts zum Nachteil von Tanja Gräff" eingestellt. Das teilten die Ermittler bei einer Pressekonferenz am Mittwoch mit.
Es gebe keine Hinweise auf ein Fremdverschulden am tödlichen Sturz der Studentin vom so genannten "Roten Felsen" in Trier im Juni 2007. "Die Spuren sind ausermittelt. Es gibt keine Hinweise auf eine Straftat, es gibt kein Motiv und auch sonst nichts, was auf eine Straftat hindeutet", sagte der leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen.
Hat Tanja die Gefahr unterschätzt
Zum Einen sei da das rechtsmedizinische Gutachten: "Das Skelett war gut erhalten, die Blessuren stammten ausschließlich vom Sturz, nichts deutet auf einen vorausgegangenen Kampf hin." Todesursache sei eine Arterienverletzung gewesen, der Tod sei schnell eingetreten. Außerdem sei die Kleidung unversehrt gewesen und die junge Frau habe alle persönlichen Gegenstände bei sich getragen.
Fritzen umschreibt kurz den letzten Abend der jungen Studentin und erwähnt ein psychologisches Gutachten. Tanja war mit Freunden auf dem Sommerfest der Fachhochschule, machte sich Hoffnungen mit einem der Männer, Fritzen nennt ihn "A", zusammenzukommen. Doch "A" und Tanja verloren sich irgendwann "A" fuhr in die Stadt. "A" und Tanja hätten dann noch telefoniert, die junge Frau wollte nachkommen, doch "A" sei dann entgegen der Absprache mit einem Taxi zu einem Freund weitergefahren.
"Laut psychologischem Gutachten könnte sich Tanja nach dieser Zurückweisung in einem psychisch instabilen Zustand befunden haben, der durch den Alkohol noch verstärkt wurde. Es kann sein, dass sie zu den Roten Felsen gelaufen ist, um dort allein zu sein und dann dort die Gefahrensituation unterschätzt hat", sagt Fritzen und weist außerdem darauf hin, dass sich hinter dem 1,20 Meter hohen Zaun ein Trampelpfad befindet, sich dort also öfter Menschen aufhalten.
Gräff-Anwalt nicht einverstanden
Der Anwalt der Familie Gräff, Detlef Böhm, erhob nach der Pressekonferenz schwere Vorwürfe.
Die Ermittlungen werden erst dann wieder aufgenommen, wenn man der Staatsanwaltschaft den Täter auf einem Tablett serviert.
"Ich finde es bedauerlich, dass die Ermittlungen eingestellt wurden." Anders als Polizei und Staatsanwaltschaft ist er der Überzeugung, dass Tanja Gräff nicht durch einen Unfall ums Leben gekommen ist. "Dieses psychologische Gutachten ist reine Spekulation. Tanja lebte in gefestigten Verhältnissen", sagt Böhm und kritisiert gleichzeitig Polizei und Staatsanwaltschaft: "Es wurde nicht ausreichend und in alle Richtungen ermittelt, es gibt noch viele Ansätze."
Dass das Verfahren irgendwann wieder aufgenommen wird, ist nicht aussichtslos. Fritzen: "Das ist natürlich möglich, wenn wir neue Hinweise oder Erkenntnisse bekommen." Böhm will das nicht glauben: "Die Ermittlungen werden erst dann wieder aufgenommen, wenn man der Staatsanwaltschaft den Täter auf einem Tablett serviert."
"Nur schwer zu verkraften"
Für die Mutter von Tanja Gräff sei die Einstellung des Verfahrens nur schwer zu verkraften, so Böhm. "Es ist sehr schwierig für sie, weil sie vielleicht nie erfahren wird, was mit ihrer Tochter passiert ist."
Vor zehn Jahren war die damals 21-jährige Studentin spurlos verschwunden. Mit einem Großaufgebot von Polizeibeamten war die Gegend monatelang abgesucht worden - vergeblich. 2015 wurden ihre sterblichen Überreste zufällig am Fuß einer Felswand gefunden. Offenbar war die junge Frau eine Felswand von 50 Metern Höhe herabgestürzt und hatte sich dabei tödlich verletzt.
