Mordversuch am eigenen Vater: Es bleibt bei 14 Jahren Haft
Mordversuch am eigenen Vater: Es bleibt bei 14 Jahren Haft
(str) - Es war eine überraschende Wendung im Prozess um einen versuchten Mord: Der Angeklagte zog seinen Antrag auf Berufung zurück. Ein Gesuch, dem der Appellationshof nun gestern stattgab.
Die Richter bestätigten somit das Urteil aus erster Instanz, eine Haftstrafe von 14 Jahren, davon vier auf Bewährung.
Der Fall war ohnehin alles andere als gewöhnlich. Zunächst die Tat: Kim Z. versucht am 1. Oktober 2016, seinen eigenen Vater vor dessen Wohnhaus im Steewee in Bergem mit einer Autobombe zu töten. Doch der selbst gebastelte Sprengsatz verfehlt sein Ziel. Der damals 69-jährige Vater überlebt den Anschlag, erleidet aber schwere Verbrennungen.
Der Täter ist schnell identifiziert. Kurz nach der Tat stellt er sich der Polizei in Düsseldorf. Der damals 39-Jährige gesteht den Mordversuch. Diesen soll er über mehr als zwei Jahre geplant und vorbereitet haben.
Mörderische Obsession
Ungewöhnlich ist dann auch sein Motiv: Kim Z. war bei mehreren Erbschaften schlechter weggekommen als sein älterer Bruder. Zudem habe der Vater stets den Erstgeborenen bevorzugt. So zumindest der Eindruck des Jüngeren, der aus diesen vermeintlichen Benachteiligungen eine regelrechte Obsession entwickelt.
Der Vater soll für das erlittene Unrecht zur Verantwortung gezogen werden: Er soll sterben.
Diese Verbissenheit ist eine weitere Besonderheit in diesem Fall. Denn sie liegt fern von jeglicher Vernunft. Kim Z. ist psychisch krank, leidet unter Verfolgungswahn.
Im Prozess in erster Instanz bringt dieser Umstand die Richter dann in eine verzwickte Situation: Ein Gutachter befindet, dass die Erkrankung das Urteilsvermögen des Angeklagten zwar verzerrt, nicht aber abschafft. Die Richter können demnach vom Gesetz her keine Zwangsbehandlung der psychischen Erkrankung anordnen, obwohl diese eine schnelle Linderung der Symptome bewirken würde.
Es bleibt ihnen keine andere Wahl, als eine lange Haftstrafe zu verhängen – mit einem teilweisen Strafaufschub, der ab dem Zeitpunkt der vorzeitigen Haftentlassung an eine freiwillige Behandlung geknüpft ist.
Eine Strafe, die Kim Z. nun nach dem gestrigen Urteil in zweiter Instanz definitiv abbüßen muss.
