Mordanklage gegen Trierer Amokfahrer vor Abschluss
Mordanklage gegen Trierer Amokfahrer vor Abschluss
(SC) - Die Amokfahrt vom 1. Dezember 2020 ist in Trier noch immer allgegenwärtig. In der Innenstadt erinnert eine Gedenkstelle an der Porta Nigra an die fünf Menschen, die bei der Tat ums Leben kamen. Drei Frauen im Alter von 25, 52 und 73 Jahren sowie ein 45 Jahre alter Mann und seine erst wenige Wochen alte Tochter wurden bei der Tat getötet. Die zahlreichen Verletzten tragen auch fast fünf Monate nach der Todesfahrt noch die körperlichen und seelischen Narben.
Nach Informationen des „Trierischen Volksfreund“ könnte der Fall schon bald neue Aktualität bekommen: Die Mordanklage gegen den Beschuldigten werde wahrscheinlich im Mai fertiggestellt, erklärte der leitende Trierer Oberstaatsanwalt Peter Fritzen dem Blatt gegenüber. Der mutmaßliche Täter, ein Mann aus dem Trierer Stadtteil Zewen, der zum Zeitpunkt der Amokfahrt offenbar in dem Tatauto wohnte, wurde wenige Minuten nach der Tat festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Vor dem 1. Dezember war er strafrechtlich nicht auffällig geworden.
Zum Motiv des mutmaßlichen Täters gäbe es unterdessen keine neuen Anhaltspunkte, erklärte Fritzen dem „Trierischen Volksfreund“. Auch das psychiatrische Gutachten liege noch nicht vor. Das Gutachten soll mögliche psychische Beeinträchtigungen des 51-Jährigen untersuchen und Rückschlüsse auf seine Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt zulassen. Dies könnte einen Einfluss auf den Prozess und das mögliche Strafmaß haben.
Das psychiatrische Gutachten wurde angefragt, da der Mann laut Staatsanwaltschaft bei der Festnahme und auch im späteren Polizeigewahrsam psychische Auffälligkeiten an den Tag gelegt habe. Der mutmaßliche Amokfahrer stand zum Tatzeitpunkt außerdem unter Alkoholeinfluss. Sein Atemalkoholwert lag bei 1,4 Promille, wie Fritzen in den Tagen nach der Tat in einer Pressekonferenz erklärte. Der Blutalkoholwert wurde später mit 1,12 Promille festgestellt.
Bei schweren Taten, wie zum Beispiel Mord, muss für eine Schuldunfähigkeit allerdings ein Mindestwert von 3,3 Promille vorliegen, wie der Trierer Jura-Professor Till Zimmermann im Dezember in einem LW-Interview erklärte. Auch für eine verminderte Schuldfähigkeit sei noch ein Wert von mindestens 2,2 Promille nötig.
Laut dem Trierischen Volksfreund wird in Justizkreisen damit gerechnet, dass der Prozess am Trierer Landgericht im Juli oder August starten könnte. Die Anklage werde demnach wohl auf mehrfachen Mord und Mordversuch gestellt.
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