Mord in Esch: Es soll bei lebenslänglich bleiben
Mord in Esch: Es soll bei lebenslänglich bleiben
(SH) - Kaltblütig hatte er agiert, als er seine von ihm getrennt lebende Frau im Hinterhof eines Hauses in Esch/Alzette am 7. Januar 2015 mit sechs Pistolenschüssen regelrecht hingerichtet hatte. Die Richter aus erster Instanz hatten im Juni vergangenen Jahres vorsätzlichen Mord zurückbehalten und Jamek M. deshalb zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Reue hatte der mittlerweile 59-Jährige zu keinem Zeitpunkt gezeigt. Dies hielten die Richter auch in ihrem Urteil fest.
Am Dienstag versuchte er nun, die Berufungsrichter zwar nicht von seiner Unschuld zu überzeugen, aber davon, dass er seine Tat bereut – und die Haftstrafe zu hoch sei. „Ich habe meiner Frau das Leben genommen und hatte kein Recht darauf. Ich bereue es und entschuldige mich. Ich werde mein ganzes Leben über traurig und unglücklich sein“, adressierte er sich an die Richter. Er erklärte aber auch, dass er verrückt gewesen sei und sich nicht an die Tat erinnern könne. „Ich sage nicht, dass ich unschuldig bin, aber ich wollte dies nicht tun.“
Kaltblütig geplant und ausgeführt
Beim Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft traf der Beschuldigte mit seinen Worten auf kein Verständnis. In seinen Augen habe der Angeklagte sein Verhalten nämlich keineswegs verändert: „Er sagt, es würde ihm leidtun. Aber er erzählt nicht die Wahrheit und stellt sich erneut als Opfer dar.“ Dieser Linie war Jamek M. während der ganzen Prozedur treu geblieben.
Der Angeklagte hatte beteuert, seine Frau niemals geschlagen zu haben. Dies habe er allerdings während drei Jahrzehnten getan, so der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft. Als die Frau dann die Scheidung einreichte, habe er die Entscheidung getroffen, sie umzubringen. Dafür habe es ein Motiv gegeben, nämlich dass Jamek M. sich durch die Trennung erniedrigt sah.
Die Tat habe der Angeklagte kaltblütig ausgeführt. Er habe immerhin sechsmal auf sein Opfer geschossen und auch nicht von seinem Vorhaben abgesehen, nachdem es in der Waffe zu einer Ladehemmung gekommen war. Nach der Tat habe er den Hinterhof dann ruhig verlassen und noch zwei Familienangehörigen gesagt, die Frau würde dort liegen.
Und er hatte die Tat wohl auch geplant. So habe es im Vorfeld Morddrohungen gegeben („Ich werde dich abschlachten“), er habe die Frau ausspioniert und sich nicht nur die Waffe aus Montenegro beschafft, sondern seinen Wagen auch noch umbauen lassen, um diese dort zu verstecken.
Demnach sprach der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft von einer Tat, für die „jede Strafe, die weniger lang als lebenslänglich ist, unangemessen ist“. Er bat die Richter ausdrücklich, dem Angeklagten keine mildernden Umstände zuzugestehen und kein weiteres psychiatrisches Gutachten durchführen zu lassen. Die Verteidigung hatte ein solches gefordert. Während des Verfahrens hatten aber bereits zwei Experten den Beschuldigten als voll straffähig erklärt.
Das Urteil in zweiter Instanz ergeht am 12. Februar.
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