Mildes Urteil nach Gruppenvergewaltigung
Mildes Urteil nach Gruppenvergewaltigung
(str) - Weit unter der Strafforderung der Staatsanwaltschaft blieben die Richter der Kriminalkammer am Donnerstag bei ihrem Urteil in einem Vergewaltigungsprozess zurück.
Einem 17-jährigen Mädchen waren im Oktober 2016 in einem Nachtklub in der hauptstädtischen Rue Dicks von einem Unbekannten KO-Tropfen verabreicht worden. Anstatt sie, wie abgemacht, nach Hause zu fahren, brachte ein Bekannter, Pit C., sie mit drei Freunden in eine Wohnung nach Esch/Alzette.
Opfer war betäubt
Während er mit dem Mitangeklagten Eric V. tatenlos in einem Nebenzimmer blieb, sollen Carlos A. und Redy B. die Wehrlosigkeit der quasi besinnungslosen Minderjährigen ausgenutzt haben, um Sex mit ihr zu haben. Bis heute hat das Opfer keine Erinnerung an das Geschehene. Hinweise für eine Vergewaltigung gab es dennoch.
Im Prozess hatte die Staatsanwaltschaft diese beiden Angeklagten denn auch der gemeinschaftlichen Vergewaltigung beschuldigt und eine Haftstrafe von neun Jahren gefordert. Die Kriminalkammer verurteilte sie gestern allerdings lediglich zu sechs Jahren Gefängnis, davon vier auf Bewährung. Zudem müssen sie dem Opfer jeweils 5.000 Euro Schadenersatz zahlen.
Die beiden anderen Beschuldigten waren wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Für Pit C., den Bekannten des Opfers, der seinen Freunden das Mädchen regelrecht als leichte Beute angeboten haben soll, hatte die Anklägerin viereinhalb Jahre Haft gefordert. Er wurde am Donnerstag zu vier Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung verurteilt. Er muss zudem Schadenersatz in Höhe von 2 500 Euro zahlen.
Freispruch für vierten Angeklagten
Der vierte Angeklagte, Eric V., hatte als Einziger bei der Polizei ausführlich über die Geschehnisse in der Nacht ausgesagt – und somit eine Strafverfolgung überhaupt erst ermöglicht. Zudem war er der Einzige, der dem Mädchen gegenüber Empathie gezeigt hatte.
Allerdings hatte er diese Aussagen im Prozess plötzlich widerrufen – mutmaßlich, um seine Freunde vor Strafe zu schützen.
Für ihn hatte die Anklägerin eine Haftstrafe von drei Jahren gefordert. Er wurde am Donnerstag in erster Instanz freigesprochen.
