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Milde für "Cartier"-Räuber
Lokales 28.06.2017 Aus unserem online-Archiv
Vor dem Berufungsgericht

Milde für "Cartier"-Räuber

In zweiter Instanz fällten die Richter ein milderes Urteil.
Vor dem Berufungsgericht

Milde für "Cartier"-Räuber

In zweiter Instanz fällten die Richter ein milderes Urteil.
Foto: Marc Wilwert
Lokales 28.06.2017 Aus unserem online-Archiv
Vor dem Berufungsgericht

Milde für "Cartier"-Räuber

Steve REMESCH
Steve REMESCH
In zweiter Instanz sind am Mittwoch zwei Männer wegen des Überfalls auf einen Juwelier in der Grand-Rue zu jeweils zehn Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das sind fünf Jahre weniger als in erster Instanz.

(str/SH) - Zu jeweils zehn Jahren Haft ohne Bewährung hat das Berufungsgericht am Mittwoch zwei Männer verurteilt. Sie wurden demnach für schuldig befunden, am 29. März 2013 an einem Blitzüberfall auf ein "Cartier"-Geschäft in der hauptstädtischen Grand-Rue beteiligt gewesen zu sein.

Im Prozess hatten Kanstantin U. und Renatas B. stets ihre Unschuld beteuert. Die Staatsanwaltschaft sahen es jedoch als erwiesen an, dass es sich bei den beiden Männern um die Anführer einer kriminellen Bande handelte. Diese wird nicht nur für den Überfall auf das Juweliergeschäft verantwortlich gemacht, sondern auch für ähnliche Taten in mehreren Nachbarländern.

Entscheidend bei den Ermittlungen waren nicht nur die Überwachungsvideos aus dem Geschäft sondern auch, dass die Handys der Angeklagten zur Tatzeit in unmittelbarer Nähe des Tatorts geortet werden konnten. Bei dem Raubüberfall, der weniger als eine Minute dauerte, wurden 39 "Cartier"-Uhren mit einem Wert von mehr als 400.000 Euro erbeutetet.

In erster Instanz waren die Beschuldigten Anfang Februar 2017 zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Mit diesem Strafmaß war die Kriminalkammer über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus gegangen. Diese hatte jeweils zwölf Jahre für jeden der Angeklagten gefordert.

Der Appellationshof gestand den beiden Beschuldigten am Mittwoch ein milderes Urteil zu als die Richter in erster Instanz: Beide kommen nun lediglich für zehn Jahre ins Gefängnis.


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