Mietvertrag für Restaurant "Waldhaff" gekündigt
Mietvertrag für Restaurant "Waldhaff" gekündigt
Von Jacques Ganser
Für das Restaurant „Waldhaff La Sauvageonne“ sieht die Zukunft eher düster aus: Die staatliche Domänenverwaltung hat den Mietvertrag mit dem Geschäftsführer des Restaurants sechs Monate vor Ablauf der Frist nicht verlängert. Dies bestätigte der Rechtsbeistand des Restaurantbesitzers. Damit könnte das Schicksal des mondänen Gastronomiebetriebes besiegelt sein.
Allerdings will der Betreiber des Restaurants, Marc Hobscheit, diese Entscheidung der dem Finanzministerium unterstehenden Commission des loyers nun vor dem Friedensgericht anfechten.
Juristische Nachspiele
Das Finanzministerium bestätigte diese Information, wegen der anstehenden juristischen Auseinandersetzung wollte man aber keine weiteren Details liefern. Hintergrund dürfte aber der Umstand sein, dass Marc Hobscheit bauliche Veränderungen am Gebäude vornahm, ohne beim Besitzer, also dem Staat, vorher eine Genehmigung beantragt zu haben.
Zugleich bestätigte die Pressestelle der Justiz, dass Marc Hobscheit gegen das Urteil in zweiter Instanz betreffend sein Restaurant in Waldhof in Kassation gehen würde. Dieses war wegen den oben genannten Unregelmäßigkeiten beim Ausbau in die Schlagzeilen geraten.
Marc Hobscheit musste sich wegen Verstößen gegen Umweltschutzgesetze und Bauvorschriften verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, ohne Genehmigung Baumaßnahmen unternommen zu haben, obwohl die Anlage in einer geschützten Grünzone liegt. Zudem verfügt das Restaurant über 220 Gedecke, obwohl die Kommodo-Prozedur nur 50 genehmigte. Das Restaurant musste zwar nicht geschlossen werden, die Anlage muss jedoch wieder in den Zustand von vor 2012 gebracht werden, so das Urteil in zweiter Instanz.
Rückbau verlangt
Zudem wurden sowohl Inhaber Marc Hobscheit als auch die Betreibergesellschaft von den Berufungsrichtern zur Zahlung einer Geldstrafe von jeweils 10 000 Euro verurteilt. Während der Verhandlung hatte der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft betont, dass der Umbau gegen die Umweltauflagen verstoße. So würden sich Nebengebäude, Sockel des Gastanks, Terrasse und Pétanque-Bahn illegal in einer Grünzone befinden. Dem Restaurantbetreiber wurden zwölf Monate Zeit zugestanden, um die Umbauten wieder rückgängig zu machen. Erfolgt dies nicht fristgerecht, wird pro Monat Verspätung eine Geldstrafe in Höhe von 7 500 Euro fällig.
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