Messerstiche in Mertert: Tödliches Ende einer Beziehung
Messerstiche in Mertert: Tödliches Ende einer Beziehung
(SH) - Drei Messerstiche hatte eine Frau ihrem ehemaligen Partner während eines Streits am frühen Morgen des 17. Februar 2015 in Mertert zugefügt. Der Mann sollte seine Verletzungen durch die bis zu zwölf Zentimeter tiefen Schnitte im Bauch- und Brustbereich sowie an der Seite nicht überleben.
In erster Instanz wurde die Beschuldigte im April vergangenen Jahres wegen Totschlags zu einer 15-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt, von der fünf Jahre unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt wurden. Mit diesem Urteil zeigte sich die Frau nicht zufrieden. Sie legte Berufung ein. „Ich wollte den Mann nicht umbringen. Ich habe mich nur gewehrt, weil ich mich in einer lebensbedrohlichen Situation befand“, erklärte die Angeklagte.
Am Abend vor dem Vorfall habe sie mit Freunden in einer Gaststätte feiern wollen. Ihr ehemaliger Partner sei auch in diesem Café gewesen. Als sich die Beschuldigte später auf den Heimweg machen wollte, habe ihr Ex-Freund sowie eine weitere Frau sie begleitet. Eigentlich habe sie Angst vor dem Mann gehabt, da es in der Beziehung mehrmals zu häuslicher Gewalt gekommen war. Da nun aber eine weitere Person anwesend war, habe sie keine Bedenken gehabt.
In der Nacht sei es dennoch zu einem Streit gekommen. Ihr Ex-Partner habe sie geschlagen und gewürgt. Sie habe Angst um ihr Leben gehabt und flüchten wollen, sei jedoch nicht zur Tür herausgekommen. Wie genau es dazu kommen konnte, dass sie schlussendlich zu einem Messer gegriffen und dem Mann die tödlichen Stiche zugefügt hatte, konnte sie nicht erklären. Sie habe aber aus Angst gehandelt.
„Purer Hass“
Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft schenkte dieser Aussage keinen Glauben. „Es war keine Angst, es war purer Hass“, betonte sie.
In ihren Augen ist denn auch die Notwehr nicht gegeben. Vielmehr sei der Tatbestand des Totschlags erfüllt. Wer dreimal mit Wucht an den gegebenen Stellen einsteche, müsse damit rechnen, dass das Opfer stirbt.
Auch den Tatverlauf schätzt die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft anders ein, als die Angeklagte. Objektive Elemente der Ermittlungen würden nämlich jener Version, die die Beschuldigte schilderte, widersprechen. Vielmehr soll sich der Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft nach der Mann nach dem Streit zunächst unverletzt vor dem Haus befunden haben. Die Frau habe ihn dann aber wohl wieder ins Haus gelassen. Dabei soll sie das Messer bereits in der Hand gehabt haben und im Flur auf den Mann eingestochen haben. Sie forderte eine Bestätigung des Urteils aus erster Instanz, das bereits mildernde Umstände beinhalte.
Die Berufungsrichter geben ihr Urteil am 12. Februar bekannt.
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