Mehr Transparenz bei Treibjagden
Mehr Transparenz bei Treibjagden
(jag) - Am 17. Oktober beginnt die Treibjagd-Saison. Bis zum 31. Januar sind die von Tierschützern oftmals angeprangerten Jagden in den heimischen Wäldern erlaubt. Seit diesem Jahr gelten einige neue Regelungen, sie betreffen vor allem das Anmelden und die öffentliche Information.
So sind die Jagdpächter verpflichtet, die Naturverwaltung und die betroffenen Gemeinden, auf deren Territorium die Jagd stattfindet, vorab zu informieren. Ausgenommen sind Jagden mit weniger als 12 Teilnehmern sowie Jagden ausschließlich auf Schwarzwild (Wildschweine)
Das Datum der Treibjagd und das betroffene Jagdlos werden im öffentlichen Aushang bekannt gemacht. Zugleich werden diese Informationen eine Woche im Voraus online auf geoportail.lu veröffentlicht.
In den betreffenden Jagdlosen ist dann sofort ersichtlich, wann eine Treibjagd geplant ist. Sicherlich eine wichtige Information für Wanderer, Läufer und Mountainbiker. Waldnutzer ohne Jagdabsichten werden vor Ort mit Warnschildern auf die Treibjagd hingewiesen, wer das Jagdlos dann trotzdem betritt, tut dies auf eigene Gefahr. Zudem dürfen die Gesellschaftsjagden nicht absichtlich gestört werden.
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