Mehr Rechte für Radfahrer
Mehr Rechte für Radfahrer
Mit insgesamt neun Abänderungen im Code de la route will Infrastrukturminister François Bausch die Rolle des Fahrrads im Straßenverkehr stärken. "Wir haben uns die Situation in anderen europäischen Staaten angeschaut und dann Studien ausgearbeitet, um zu sehen, was auf Luxemburg übertragbar ist", so Bausch. Als Konsequenz bekommen sowohl die Radfahrer als auch die Fußgänger ab dem 1. Mai vor allem mehr Rechte.
Den meisten Einfluß auf die Fahrpraxis wird wohl das obligatorische Einhalten eines seitlichen Abstands von anderthalb Metern beim Überholen sein. "Daraus ergibt sich, daß man auf die Gegenfahrbahn wechseln muss, wenn man Radfahrer überholt", so Bausch. Zugleich erlaubt es Radfahrern prinzipiell, außerorts zu zweit nebeneinander zu fahren. Innerorts ist dies auch erlaubt, allerdings nicht, wenn man überholt wird. "Auch Radfahrer wollen genau wie Autofahrer und Insassen während der Fahrt miteinander reden", so Bausch.
Radpiste nicht mehr obligatorisch
Weitere Änderung: Die Einführung von rechteckigen Anzeigetafeln für Radwege. Diese können dort angebracht werden, wo Radfahrer nicht notwendigerweise auf die Radpiste ausweichen wollen. Dies gilt zum Beispiel für solche Verkehrsteilnehmer, die mit einem Rennrad unterwegs sind und auf der Straße bleiben wollen, weil der Verkehr auf der Radpiste zu langsam ist. Allerdings wird dies nicht an allen Radwegen der Fall sein.
Eine weitere Neuerung betrifft spezielle Ampeln für Radfahrer. An ausgewählten Kreuzungen können Radfahrer dann abbiegen, während der motorisierte Verkehr noch Rot hat. Zudem können Kinder bis zwölf Jahre künftig in Begleitung eines Erwachsenen mit dem Rad auf dem Bürgersteig unterwegs sein, bisher war dies nur bis zum Alter von zehn Jahren möglich.
Weitere Änderungen betreffen das Abflachen von Bürgersteigen für Radpassagen, das Benutzen von für Fahrräder und Fußgänger durchgängigen Sackgassen sowie das Schaffen von sogenannten Fahrradstraßen. Dort, wo es die Infrastruktur erlaubt, werden dann spezielle Wege angelegt, welche prioritär für Räder vorgesehen sind, aber auch im Schritttempo von Autos genutzt werden können. Schließlich wird die nicht mehr zeitgemäße Verpflichtung abgeschafft, am hinteren Kotflügel einen gelben Rückstrahler zu tragen.
Insgesamt werden die neun Maßnahmen dazu beitragen, das Fahrrad als Verkehrsmittel weiter zu fördern und die Sicherheit ihrer Benutzer zu stärken, so noch Bausch.
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