"Luxair-Urteil" fällt am 21. Mai
"Luxair-Urteil" fällt am 21. Mai
(gs) - Ganze zwölf Jahre und vier Monate nach dem Fokker-Absturz am 6. November 2002 nahe Niederanven sollte das juristische Tauziehen um die Tragödie mit 20 Toten nun bald ein Ende finden. Am 5. März konnte zumindest die Verhandlung im Kassationsverfahren abgeschlossen werden. Das Urteil, ursprünglich für den 7. Mai anberaumt, soll am 21. Mai ergehen.
Das Kassationsverfahren, das am 22. Januar angefangen hatte und am Donnerstag fortgesetzt wurde, befasst sich mit der Frage, ob manche Schadenersatzanträge unzulässig, weil verjährt sind. Konkret geht es um die Forderungen von neun Zivilparteien - Angehörige dreier deutscher Opfer.
Drei Opfer, neun Anträge, 270.000 Euro
Der Appellationshof Luxemburg hatte diesen Familien in seinem Urteil vom Januar 2014 rund 270.000 Euro an Entschädigungen zugesprochen. Sollte das Urteil am Ende „kassiert“ werden, verlieren die Betroffenen ihren Anspruch auf Schadensersatz, weil er verjährt ist.
Den Antrag auf Kassation stellten denn auch nicht die Zivilparteien, sondern die Verteidiger der Angeklagten. Und er richtet sich ausschließlich gegen die Schadenersatzanträge von Familien dreier deutscher Opfer.
Für die Verteidigung müsse in diesem Fall die Warschauer Konvention, die die Haftungsbedingungen in der zivilen Luftfahrt regelt, Anwendung finden. Das Abkommen limitiert auch den Zeitraum, in dem nach einem Unglück Entschädigungen eingefordert werden können, auf zwei Jahre.
Im Fall "Luxair-Absturz" ergingen viele Anträge erst (viel) später.
Schuldfrage erst zehn Jahre später geklärt
Die Nebenklage sieht die Sachlage naturgemäß anders als die Verteidigung. Sie wiederholte am 5. März ihre Argumentation aus vorangegangenen Instanzen, dass die Konvention in diesem Fall eben keine Anwendung finden könne.
In den Augen der Zivilparteien regelt das Abkommen zwar die Haftungsbedingungen für die Fluggesellschaften, nicht aber jene von deren Angestellten.
Auf der Anklagebank saßen bzw. sitzen in diesem Verfahren bekanntlich nicht das Unternehmen, sondern ein Pilot und drei Techniker. Die Nebenklage argumentiert, dass erst vor Gericht - zehn Jahre nach dem Unglück - die Schuldfrage habe geklärt werden können. Entsprechend habe auch erst dann Schadenersatzforderungen an die schuldigen Personen gerichtet werden können.
Verteidiger fürchten Präzedenzfall
Die Verteidigung beharrt auf ihrer Position. Sie kritisiert, dass der Appellationshof Luxemburg in seinem Urteil alle Schadenersatzanträge für zulässig erklärt hatte, weil eine Zivilpartei ihren Antrag innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums nach dem Absturz eingereicht hatte.
Für den Appellationshof rechtfertigte dieser rechtzeitig eingereichte Antrag die Zulässigkeit aller anderen Schadenersatzanträge. Die Verteidiger können diese Argumentation nicht nachvollziehen und fürchten einen Präzedenzfall.
Die Generalstaatsanwaltschaft sprach sich zu Gunsten der Nebenklage aus und argumentierte, dass der Kassationsantrag der Verteidigung zurückgewiesen werden soll.
Die Entscheidung liegt nun bei den Richten des Kassationshofs Luxemburg. Sie wolten ihr Urteil am 7. Mai bekannt geben. Diese Entscheidung wurde aber auf den 21. Mai vertagt.
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