Luxair reagiert auf Urteil
Luxair reagiert auf Urteil
(gs/DL) - "Luxair hat jederzeit erklärt, ihre Verantwortung in dieser dramatischen Angelegenheit zu übernehmen, und sich nie vor dieser Verpflichtung gedrückt." Mit diesen Worten reagiert Luxair Group am Donnerstagnachmittag auf Nachfrage auf das Urteil. Von einem moralischen Standpunkt aus gesehen könne die Gesellschaft die Position der Familien vollkommen nachvollziehen. Dennoch sei ein Gang vor den Kassationshof aus "formellen Gründen" zwingend gewesen. Für den Schadenersatz müsse nicht die Gesellschaft selbst, sondern ihre Versicherung aufkommen. Weil die internationalen Regeln bei den betroffenen Familien nicht berücksichtigt worden seien, hätten die Versicherungen beantragt, dass das Urteil dem Kassationshof zur Prüfung vorgelegt wird, gibt Luxair Group zu verstehen.
Am Donnerstagmorgen gaben die Richter bekannt, dass das letzte Urteil im Fall "Luxair-Absturz" bestehen bleibt . Es wird nicht kassiert. Der Kassationshof Luxemburg verwarf am Donnerstagmorgen einen entsprechenden Antrag der Verteidigung der beschuldigten Techniker und des Piloten. Mit dieser Entscheidung dürften die Angehörigen von drei deutschen Todesopfern ihren Anspruch auf Schadenersatz behalten. Ihnen stehen rund 330.000 Euro zu. Die Verteidigung hatte versucht, die Anträge diese Familien als unzulässig, weil verjährt erklären zu lassen.
Die Richter befanden in diesem Kassationsverfahren nicht über die Ursache des Absturzes und die Schuldfrage, sondern nur über den zivilrechtlichen Aspekt und dabei speziell über die Schadenersatzanträge von insgesamt neun Zivilparteien, allesamt Angehörige von drei deutschen Todesopfern.
Die Verteidigung sieht diese Anträge als unzulässig, weil verjährt an. Die Anwälte der beschuldigten Techniker und des Piloten hatten deswegen einen Kassationsantrag in Bezug auf das Urteil des Appellationshofs Luxemburg vom 21. Januar 2014 gestellt. Bekanntlich war in den sogenannten "Luxair-Prozessen" nicht die Fluggesellschaft, sondern ihre Mitarbeiter als Privatpersonen angeklagt.
Erste Reaktionen
In einer ersten Reaktion zeigte sich Me Dieter Grozinger, Anwalt der Nebenkläger, "enorm erleichtert" über die Entscheidung des Kassationshofs. Seine Mandanten könnten nun, nach über zwölf Jahren, endlich einen Schlussstrich unter diese Tragödie ziehen.
Die Verteidiger der beschuldigten Techniker und des Piloten, Me Guy Loesch und Me Pierre Hurt, wollen das Urteil erst einmal analysieren, gaben aber in einer ersten Reaktion auch an, das Urteil wohl zu akzeptieren und keine weiteren Schritte einzuleiten.
Den betreffenden deutschen Nebenklägern waren damals eben rund 270.000 Euro an Entschädigungen zugesprochen worden. Am Donnerstag war zu erfahren, dass rund 330.000 Euro als Entschädigung fällig sind - Anwaltskosten inbegriffen. Insgesamt hatte das Berufungsgericht Anfang 2014 sämtlichen Zivilparteien rund 400.000 Euro zugesprochen. Nicht alle Zivilparteien waren aber am Kassationsverfahren beteiligt. Gefordert hatten die Nebenkläger in erster und zweiter Instanz alles in allem fast 1,5 Millionen Euro.
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