Legales Cannabis: Nachbarländern droht neues Drogenproblem
Legales Cannabis: Nachbarländern droht neues Drogenproblem
(dpa/jt) - Die geplante Legalisierung von Cannabis in Luxemburg löst in den Nachbarländern Bedenken aus. So rechnet die deutsche Polizei etwa mit einem Anstieg von Delikten auf der anderen Seite von Mosel und Sauer.
„Die Gefahr ist dann relativ hoch, dass die Leute von hier hinüberfahren, einkaufen und hierhin zurückkommen“, sagt Stefan Döhn von der Bundespolizeiinspektion Trier zur Nachrichtenagentur dpa. Und auch wenn man dann Cannabis legal in Luxemburg kaufen könne: „Die Einfuhr nach Deutschland ist illegal.“ Es werde sicherlich dann mehr Kontrollen und mehr Arbeit geben. „Es könnte ein Drogenproblem werden.“
Sorgen macht sich auch die französische Polizei. "Was in Luxemburg geschieht, ist schlicht beunruhigend", erklärte ein Polizeigewerkschafter aus dem Département Meurthe-et-Moselle im Januar dem "Républicain Lorrain". "Die Ware kommt dadurch näher zum französischen Kunden. Neben Diesel, Alkohol und Tabak kommen die Leute nun auch noch mit Gras aus Luxemburg zurück."
Frankreich werde durch die geplanten Gesetzesänderungen in Luxemburg gezwungen, seine Drogenpolitik anzupassen, schreibt Khalid Tinasti von der Commission mondiale pour la politique des drogues (GCDP) in einem Beitrag für "Les Echos". "Die Legalisierung von Cannabis in Luxemburg wird Folgen für die Nachbarländer haben. Der neue Ansatz von Luxemburg wird, sofern er erfolgreich ist, den illegalen europäischen Drogenmarkt, seine Handelsrouten, die Qualität des verfügbaren Cannabis und den Verkaufspreis in den Nachbarländern verändern."
In Frankreich ist der Cannabis-Konsum ebenso wie in Deutschland und Belgien illegal. Im November stimmte die französische Assemblée nationale für eine Lockerung des Drogenstrafrechts: Wer in Frankreich beim Jointrauchen erwischt wird, muss künftig mit einer Geldbuße in Höhe von 200 Euro rechnen. Drogendelikte können allerdings weiterhin auch gerichtlich verfolgt werden. Auch in Belgien mehren sich die Stimmen, die für eine Entkriminalisierung der Droge plädieren.
Minister Schneider reist nach Kanada
In Luxemburg soll künftig jeder Erwachsene für den persönlichen Gebrauch Cannabis anbauen, kaufen, besitzen und konsumieren dürfen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Großherzogtum. Ziel der Cannabis-Freigabe ist es, den Schwarzmarkt auszutrocknen und Konsumenten der Droge besser zu schützen.
Eine Sprecherin von Gesundheitsminister Etienne Schneider sagte zur dpa, dass der entsprechende Gesetzesentwurf derzeit ausgearbeitet werde. Dabei gebe es keinen Zeitdruck: „Wir geben uns die nötige Zeit, um das korrekt durchzuführen.“ Viele Akteure und Ministerien müssten ins Boot geholt werden. Eine staatliche Cannabis-Agentur solle die Legalisierung begleiten. Ende Mai werde Gesundheitsminister Etienne Schneider nach Kanada fliegen, „um sich vor Ort ein Bild zu machen“.
Luxemburg ist das erste Land in Europa, das den Anbau, Verkauf und Konsum von Cannabis erlauben will. Nicht „high“ machende Cannabis-Produkte, die vom berauschenden Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) weniger als 0,3 Prozent enthalten, können in Luxemburg bereits auf der Straße gekauft werden: Es gibt vier Cannabis-Automaten mit Hanfprodukten mit dem erlaubten Wirkstoff CBD (Cannabidiol). Sie stehen in Echternach, Esch/Alzette, Grevenmacher und Wiltz.
Bereits seit dem Vorjahr dürfen Ärzte im Großherzogtum ihren Patienten Cannabis als schmerzlinderndes Mittel verschreiben. Mediziner müssen dafür jedoch eine spezifische Fortbildung absolvieren. Von den insgesamt 2.014 im Land zugelassenen Medizinern haben bislang 250 eine Verschreibungsbefugnis für medizinisches Cannabis erhalten. Derzeit werden in Luxemburg mehr als 120 Patienten mit THC-haltigem Cannabis behandelt.
In Kanada ist das legale Kiffen bereits seit Oktober 2018 Realität. Volljährige dürfen dort bis zu 30 Gramm Marihuana kaufen, bei sich haben und rauchen. Auch der private Anbau für den persönlichen Gebrauch ist in den meisten Regionen erlaubt. In Deutschland gelten Cannabis-Produkte als illegale Suchtmittel. Besitz, Anbau und Handel sind grundsätzlich verboten. Bei geringen Mengen zum Eigenverbrauch kann die Staatsanwaltschaft aber von einer Strafverfolgung absehen.
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