Lausdorn: Anklage gegen Fluchtfahrer vermindert
Lausdorn: Anklage gegen Fluchtfahrer vermindert
Fast vier Jahre nach einer tödlichen Kollision zwischen zwei Polizeifahrzeugen auf der N7 bei Lausdorn hat eine Ratskammer nun in zweiter Instanz den Weg für einen Prozess freigemacht. Doch deren Entscheidung kommt mit einer Überraschung.
Hintergrund ist eine Alkoholfahrt mit dramatischen Folgen: Am 14. April 2018 entzieht sich gegen 1.30 Uhr ein damals 37-jähriger Autofahrer einer Alkoholkontrolle in Wemperhardt. Da er selbst wohl Alkohol konsumiert hat, wendet er beim Anblick der Polizei seinen Wagen. Um straffrei zu entkommen, flüchtet er und es gelingt ihm, sich bereits nach wenigen hundert Metern unentdeckt auf einem Parkplatz zu verstecken.
Zwei Streifenwagen der Polizei nehmen die Verfolgung auf. Sie verlieren den Fluchtwagen aber schnell aus den Augen. Nach wenigen Kilometern geschieht das Unfassbare: In der Kreuzung in Lausdorn wendet ein Polizeiauto und wird mit voller Wucht von einem überholenden Polizeitransporter erfasst. Ein 39-jähriger Polizist ist sofort tot, seine Kollegin erleidet schwerste Verletzungen.
Die Staatsanwaltschaft aus Diekirch beschuldigt in der Folge sowohl den Fahrer des Polizeibusses als auch den Fluchtfahrer wegen fahrlässigen Totschlags und fahrlässiger Körperverletzung. Auch wenn Letzterer nicht direkt in den Unfall verwickelt war, hat sein Fehler den weiteren Verlauf der Dinge zur Folge, so die Behörde. Er gelte als moralisch verantwortlich.
Wie RTL am Mittwoch als Erstes meldet, hat eine Ratskammer nun knapp vier Jahre nach dem Unfall in zweiter Instanz grünes Licht für einen Prozess gegen beide Männer gegeben. Allerdings haben die Richter dabei dem ursprünglichen Strafantrag der Staatsanwaltschaft aus Diekirch nur teilweise Rechnung getragen.
Kein Totschlag, keine Körperverletzung und keine Rebellion
Die Anklage gegen den geflüchteten Fahrer, der die Verfolgungsfahrt provoziert hatte, wurde nämlich drastisch verringert. Wie die Pressestelle der Justiz dem „Luxemburger Wort“ auf Nachfrage hin bestätigt, hat die Ratskammer des Appellationshofs entschieden, mehrere Anklagepunkte nicht zurückzubehalten.
Das betrifft die Beschuldigungen wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt (Rebellion). Der Fluchtfahrer muss sich im Prozess nur noch wegen Alkohols am Steuer und Verstößen gegen den Code de la Route verantworten.
In einer am frühen Mittwochabend verschickten Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft wird die Entscheidung der Richter begründet: Der Fluchtfahrer habe zwar wohl vorhersehen können, dass Polizisten ihn nach seiner Flucht vor der Kontrolle, der sie ihn unterziehen wollten, verfolgen würden. Er habe aber nicht annehmen können, dass es zu einer Kollision zweier Polizeifahrzeuge komme. Die Generalstaatsanwaltschaft wird nicht gegen diese Entscheidung in Kassation gehen.
Der Polizist, der den Polizeitransporter gefahren hat, bleibt indes unverändert wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.
Nachdem nun alle Rechtsmittel im Vorfeld eines Prozesses ausgeschöpft sind, ist damit zu rechnen, dass das Gerichtsverfahren noch im Jahresverlauf vor dem Bezirksgericht in Diekirch stattfinden kann.
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