Lärmbelästigung in Gastwirtschaft – Schließung angeordnet
Lärmbelästigung in Gastwirtschaft – Schließung angeordnet
(LW) - Nachdem der Polizei am Freitagabend eine Lärmbelästigung bei einer Gastwirtschaft in Ettelbrück gemeldet wurde, sollten die Beamten auf Anordnung des Bürgermeisters das Lokal schließen.
Mehrere Polizeistreifen beteiligten sich an dieser Aktion, schreibt die Polizei am Samstag. Mehrere Kunden sowie der Wirt verweigerten allerdings den Beamten den Zutritt zum Lokal und folgten den Anweisungen der Beamten nicht.
Der Wirt zeigte sich äußerst unkooperativ und zerriss sämtliche Papiere vor den Beamten. Da die Stimmung vor Ort ziemlich angespannt war, wurde im Sinne einer deeskalierenden Vorgehensweise beschlossen, abzuziehen und Anzeige wegen Nachtlärm, Amtsbeleidigungen, Drohungen und Verstoß gegen das Schankwirtschaftsgesetz zu erstellen. Am Ende wurde zudem noch festgestellt, dass ein Reifen eines Dienstwagens durchgestochen wurde.
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