Kurzer Prozess – Fortsetzung folgt
Kurzer Prozess – Fortsetzung folgt
(gs) - Sind einige Schadenersatzanträge der Zivilparteien im Fall „Luxair-Absturz“ verjährt oder nicht? Dies war im Großen und Ganzen die Frage, mit der sich am Donnerstagmorgen der Kassationshof Luxemburg auseinandersetzen musste. Das Verfahren musste ausgesetzt werden.
Im Mittelpunkt des Kassationsverfahrens steht die sogenannte Warschauer Konvention, die die Gerichte in diesem Fall bereits in den vorangegangenen Instanzen beschäftigt hatte. Diese Konvention aus dem Jahre 1929 regelt die Haftungsbedingungen in der zivilen Luftfahrt. Sie besagt u. a., dass Anträge auf Entschädigungen in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren nach einem Unfall eingereicht werden müssen.
Neun Zivilparteien, die sich aus Angehörigen von drei deutschen Opfern zusammensetzen, hatten ihre Entschädigungen erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragt. Sollte also die Warschauer Konvention im Fall „Luxair-Absturz“ Anwendung finden, wären ihre Anträge verjährt und ihr Schadenersatz hinfällig. Ihnen waren vom Appellationshof Luxemburg insgesamt rund 270.500 Euro zugesprochen worden.
Klare Positionen
Die Positionen im Kassationsverfahren sind denn auch klar verteilt: die Verteidiger der Beschuldigten fordern die Anwendung der Warschauer Konvention. Die Anwälte der Nebenklage hingegen nicht.
Wesentlicher Diskussionspunkt war am Donnerstag abermals der Punkt, dass der Appellationshof Luxemburg in seinem Urteil alle Schadenersatzanträge für zulässig erklärt hatte, weil eine Zivilpartei ihren Antrag innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums eingereicht hatte. Für den Appellationshof rechtfertigte dieser rechtzeitig eingereichte Antrag die Zulässigkeit aller anderen Schadenersatzanträge. Die Verteidiger können diese Argumentation nicht nachvollziehen und fürchten einen Präzedenzfall.
Nur Fluggesellschaften oder auch Angestellte?
Eine andere Frage war jene, ob die Warschauer Konvention nicht nur die Haftungsbedingungen für die Fluggesellschaften, sondern auch die ihrer Angestellten regelt. Auf der Anklagebank saßen bzw. sitzen in diesem Verfahren bekanntlich nicht das Unternehmen, sondern ein Pilot und drei Techniker.
Der Kassationshof ist – so seine Beschaffenheit - nur mit Rechtsfragen befasst. Über die Unfallursache und die Schuldfrage wird denn auch nicht am Kassationshof mehr debattiert. Dieses Urteil ist rechtskräftig.
Kleine Ursache, große Wirkung
Das Verfahren konnte am Donnerstag aber nicht abgeschlossen werden. Noch nicht einmal kamen dabei alle Prozessparteien zu Wort.
Ein Verteidiger hatte nämlich seine „Note de plaidoirie“ im Vorfeld der heutigen Verhandlung nicht an die Gegenseite weitergereicht. Der Nebenklage muss aber ausreichend Zeit eingeräumt werden, um sich mit den Argumenten der Verteidigung auseinandersetzen. Und so ordnete das Gericht an, das Verfahren auszusetzen.
Es soll nun am 5. März wieder aufgenommen werden.
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