Die vier jungen Männer waren zu einer Geldbuße von jeweils 200 Euro verurteilt worden.
Foto: Marc Wilwert
Die vier jungen Männer, die am Nationalfeiertag 2015 ein Kreidegraffiti an der Philharmonie anbrachten und deswegen zu einer Geldbusse von jeweils 200 Euro verurteilt wurden, haben am Freitag angekündigt, Berufung gegen dieses Urteil einzulegen.
Die vier jungen Männer, die am Nationalfeiertag 2015 ein Kreidegraffiti an der Philharmonie anbrachten und deswegen zu einer Geldbusse von jeweils 200 Euro verurteilt wurden, haben am Freitag angekündigt, Berufung gegen dieses Urteil einzulegen.
(str) - Die Beschuldigten im sogenannten "Kreideprozess" wollen in Berufung gehen. Nachdem sie am Nationalfeiertag mit Kreidespray ein Graffiti an der Philharmonie, dem Veranstaltungsort der offiziellen Zeremonie anbringen wollten und dabei von der Polizei gestört wurden, waren die vier jungen Männer am 23. Januar zu einer Geldbuße von jeweils 200 Euro verurteilt worden.
Wie einer Pressemitteilung der Künstlergruppe Richtung22 zu entnehmen ist, der einer der Verurteilten angehört, stört man sich daran, dass das Polizeigericht sich in seinem Urteil auf den Artikel 557.4 des "Code pénal" berief, in diesem Fall, die Beschmutzung eines Gebäudes.
Im Wortlaut: "Ceux qui auront jeté des pierres ou d'autres cor ps durs, ou d'autres objets pouvant souiller ou dégrader, contre les voitures suspendues, les maisons, édifices et clôtures d'autrui, ou dans les jardins et enclos."
Laut Richtung22 treffe dieser Straftatbestand, der im Übrigen zuvor nicht zur Anklage gebracht worden sei, nicht zu.
Als Abonnent wissen Sie mehr
In der heutigen schnelllebigen Zeit besteht ein großer Bedarf an zuverlässigen Informationen. Fakten, keine Gerüchte, zugänglich und klar formuliert. Unsere Journalisten halten Sie über die neuesten Nachrichten auf dem Laufenden, stellen politischen Entscheidern kritische Fragen und liefern Ihnen relevante Hintergrundgeschichten.
Als Abonnent haben Sie vollen Zugriff auf alle unsere Artikel, Analysen und Videos. Wählen Sie jetzt das Angebot, das zu Ihnen passt.
Vier junge Männer wollten am Nationalfeiertag 2015 auf spektakuläre Weise ein politisches Statement abgeben. Doch ihre Aktion endete vor Gericht. Am Montag fiel das Urteil gegen das "Kommando Kreidistan".
Ist ein Kreide-Graffiti strafbarer Vandalismus oder wird es erst zum Problem, wenn es darauf abzielt, am Nationalfeiertag das Prinzip der Nation infrage zu stellen? Diese Frage wurde am Montag vor dem Polizeigericht Luxemburg verhandelt.
Die jungen Politaktivisten des Künstlerkollektivs müssen sich wegen einer Aktion am Nationalfeiertag 2015 vor Gericht verantworten. Dabei war der Bodenbelag des Vorplatzes der Philharmonie beschädigt worden, nachdem die Feuerwehr Inschriften aus Sprühkreide entfernte.
In der Nacht zum 23. Juni hat ein junges Künstlerkollektiv seine geplante Aktion zum Nationalfeiertag bei der Philharmonie nicht durchführen können. Sowohl die Polizei als auch die Feuerwehr rückten an und die Unternehmung musste abgebrochen werden.
Die sechs jungen "Sprayer", die den Platz vor der Philharmonie für ein politisches Statement genutzt haben, wehren sich gegen die Darstellung der Polizei, sie hätten die Philharmonie „mit linken Parolen beschmiert“.
Das könnte Sie auch interessieren
Versteigerung von Ausstellungsstücken des Weinmuseums