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"Kreideprozess": Beschuldigte legen Berufung ein
Lokales 24.02.2017 Aus unserem online-Archiv
Nach Verurteilung zu 200 Euro Geldstrafe

"Kreideprozess": Beschuldigte legen Berufung ein

Die vier jungen Männer waren zu einer Geldbuße von jeweils 200 Euro verurteilt worden.
Nach Verurteilung zu 200 Euro Geldstrafe

"Kreideprozess": Beschuldigte legen Berufung ein

Die vier jungen Männer waren zu einer Geldbuße von jeweils 200 Euro verurteilt worden.
Foto: Marc Wilwert
Lokales 24.02.2017 Aus unserem online-Archiv
Nach Verurteilung zu 200 Euro Geldstrafe

"Kreideprozess": Beschuldigte legen Berufung ein

Steve REMESCH
Steve REMESCH
Die vier jungen Männer, die am Nationalfeiertag 2015 ein Kreidegraffiti an der Philharmonie anbrachten und deswegen zu einer Geldbusse von jeweils 200 Euro verurteilt wurden, haben am Freitag angekündigt, Berufung gegen dieses Urteil einzulegen.

(str) - Die Beschuldigten im sogenannten "Kreideprozess" wollen in Berufung gehen. Nachdem sie am Nationalfeiertag mit Kreidespray ein Graffiti an der Philharmonie, dem Veranstaltungsort der offiziellen Zeremonie anbringen wollten und dabei von der Polizei gestört wurden, waren die vier jungen Männer am 23. Januar zu einer Geldbuße von jeweils 200 Euro verurteilt worden.

Wie einer Pressemitteilung der Künstlergruppe Richtung22 zu entnehmen ist, der einer der Verurteilten angehört, stört man sich daran, dass das Polizeigericht sich in seinem Urteil auf den Artikel 557.4 des "Code pénal" berief, in diesem Fall, die Beschmutzung eines Gebäudes.

Im Wortlaut: "Ceux qui auront jeté des pierres ou d'autres cor ps durs, ou d'autres objets pouvant souiller ou dégrader, contre les voitures suspendues, les maisons, édifices et clôtures d'autrui, ou dans les jardins et enclos."

Laut Richtung22 treffe dieser Straftatbestand, der im Übrigen zuvor nicht zur Anklage gebracht worden sei, nicht zu.


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