Konflikt in der Polizei: Führungsbeamte schlagen zurück
Konflikt in der Polizei: Führungsbeamte schlagen zurück
Nachdem die Polizeigewerkschaft SNPGL am Montag die Polizeispitze schwerer Dysfunktionen bezichtigt und somit einen offenen Konflikt provoziert hat, reagiert nun die Personalvertretung der Beamten der höheren Laufbahn.
In einer mehrseitigen Pressemitteilung stellt die Association professionelle du cadre supérieur de la police grand-ducale (ACSP) zunächst klar, dass die Polizeiverwaltung nicht ausschließlich von Kaderbeamten, sondern auch von Inspektoren geführt wird, die ebenso Schlüsselpositionen besetzen würden.
Darüber hinaus hätten alle Personalvertretungen aktiv an der Polizeireform mitarbeiten können. Alle Entscheidungen seien gemeinsam gefällt worden. Ein Vertreter des SNPGL sei zudem Teil der Koordinationszelle der Reform gewesen. Dieser habe nicht nur allen Entwicklungsstadien beigewohnt, sondern an der Mehrheit der Arbeitssitzungen teilgenommen. Ein Vorteil, der den anderen Personalvertretungen nicht gewährt worden sei.
“SNPGL sät Zwietracht”
Die Reform sei noch nicht abgeschlossen. Sie werde derzeit erst umgesetzt. Verschiedene Bestimmungen, etwa bei der Territorialorganisation und der Fusion von Kommissariaten, würden derzeit noch durch den Widerstand von externen Partnern blockiert. Bereits nach wenigen Monaten nach dem Beginn der Reform zu erklären, die Reform sei gescheitert, und dabei Polizeireform, Reform des Staatsbeamtenstatuts und das Gesetz zu den Zeitsparkonten zu vermischen, zeuge von schlechtem Willen, unterstreicht die ACSP. Ein solches Vorgehen diene nur dazu, Zwietracht im Korps zu säen.
Die Vertretung der Beamten der höheren Laufbahn hebt zudem hervor, dass die Schaffung eines Direktionskomitees aus den beiden Generaldirektoren und vier Zentraldirektoren vom Ressortministerium vorgeschlagen und durch eine Abstimmung im Parlament umgesetzt worden sei. Aus Sicht der ACSP entspricht diese Zusammensetzung der Polizeispitze den Anforderungen, die sich für eine Verwaltung mit rund 2.400 Mitarbeitern stellen. Sie entspreche zudem jener anderer Verwaltungen und Ministerien.
Der Posten des zweiten beigeordneten Generaldirektors sei zudem seit 2014 unbesetzt und auch jener des Chefs der Inspection générale de la police (IGP) werde nicht mehr durch einen Polizeibeamten der A1-Laufbahn besetzt.
Im Bezug auf die vom SNPGL vorgebrachten 90 zusätzlichen Karrierepunkte für die Polizeidirektoren, schreibt die ACSP, es treffe zu, dass Beamten der höheren Laufbahn eine Bereitschaftsprämie von zwölf Punkten zustehe. Für Beamte der Inspektoren- und Brigadierslaufbahn betrage diese im Übrigen 22 Punkte. Die Gehälterstruktur der Polizei sei transparent und im Gesetz zur Polizeireform für jeden Menschen einsehbar.
ACSP: Inspektorenlaufbahn mit großem finanziellen Gewinn
Die ACSP betont darüber hinaus, dass dem A1-Kader bei der Reform als einzigem das Endgehalt um acht Punkte gekürzt worden sei. Zu behaupten, die höheren Beamten hätten die Reform genutzt, um sich zu bereichern, sei ein Zeichen von schlechtem Willen. Dies belege zudem ungesundes Eifersuchtsdenken und bezeuge einen verbissenen Versuch, den A1-Kader öffentlich schlecht zu machen.
Dabei sei eigens für die Beamten der Inspektoren- und Brigadierslaufbahn eine neue B1-Karriere eingeführt worden, zu der 355 Inspektoren mit oder ohne entsprechendem Schulabschluss Zugang hätten. Für diese Polizisten würde das Grundgehalt dann von 6.811 auf 9.252 Euro erhöht – im Idealfall binnen drei Jahren. Zudem bestehe die Möglichkeit eine Prämie für Verantwortungsposten zu erhalten, die von 295 auf 393 Euro erhöht worden sei. Im Gegenzug seien die Militär- und die Bereitschaftsprämie der B1-Beamten von insgesamt 1.085 auf 515 Euro gesenkt worden. Diese betrügen damit die gleiche Höhe wie jene für die A1-Beamten.
Aus alledem gehe hervor, dass die Beamten der unteren Laufbahn eine Gehaltserhöhung von bis 2.165 Euro erreicht hätten. Das entspreche 110 Punkten.
Zeitsparkonten: Gesetzgeber muss aktiv werden
Im Zusammenhang mit den Zeitsparkonten teile die ACSP die Auffassung des SNPGL, dass das bestehende Gesetz einen negativen Impakt auf die Polizeiarbeit habe. Die Bedenken der Polizeidirektion im Vorfeld der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes hätten bedauerlicherweise keinen Niederschlag im Text gefunden.
Das Ziel des Gesetzes und der vorangegangen EU-Direktive seien nachvollziehbar und das Prinzip, den Arbeitnehmer zu schützen, unterstützenswert. Allerdings unterbinde das nationale Gesetz jegliche Flexibilität. Eine strikte Anwendung des Gesetzes mache bestimmte Missionen unmöglich, insbesondere wenn die Ablösung von Einheiten aus Personalmangel nicht möglich sei.
Die ACSP habe sich mit der CGFP zusammengesetzt, um gemeinsam eine Lösung auszuarbeiten. Der Gesetzgeber wird aufgerufen, schnellstmöglich einen an die EU-Direktive angepassten Ausweg aus der Situation zu finden, damit die Polizei wieder korrekt und zur Zufriedenheit aller Beteiligten funktionieren könne. Die ACSP sei bereit, sich dabei unterstützend einzubringen.
„Boss-bashing ist einfach“
Der Boss-bashing des SNPGL sei eine einfache, wenn auch wenig elegante Praxis, um dessen Mitgliedern zu gefallen, schreibt die ACSP weiter. Die Verbreitung von Lügen, mit dem erklärten Ziel eine ganze Beamtenlaufbahn öffentlich zu erniedrigen, könne nicht hingenommen werden. Das sei keine konstruktive und ehrenhafte Gewerkschaftsarbeit. Es sei vielmehr eine Herangehensweise, die von schlechtem Geschmack zeuge. Sie sei unehrlich und gefährlich.
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