Kommunikation zu Ermittlungen: Justiz reagiert
(gs) - Die Justiz reagiert auf kürzliche Medienberichte zu Ermittlungen in einigen Aufsehen erregenden Fällen, darunter der mutmaßliche Jagdunfall von Fentingen, bei dem eine Frau von einem Projektil im Gesicht getroffen worden war.
Via Pressemitteilung lassen Untersuchungsrichter und Staatsanwaltschaft verlauten, dass sowohl im Fall „Fentingen” als auch in anderen nicht genannten Dossiers aktiv ermittelt werde, dies unter Federführung eines Untersuchungsrichters, dem es obliege, in aller Unabhängigkeit jene Maßnahmen anzuordnen, die er als dienlich für die Wahrheitsfindung ansieht. Und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem sie ihm zweckmäßig erscheinen.
Weiter wird auf das Untersuchungsgeheimnis gemäß Artikel 8 der Strafprozessordnung hingewiesen, das zum einen den Ermittlern ermögliche, ihrer Arbeit gewissenhaft und in voller Unabhängigkeit nachzugehen, zum anderen aber auch in Verdacht geratenen Personen ermögliche, von der Unschuldsvermutung zu profitieren.
Der Untersuchungsrichter sei des Weiteren angehalten, zu Lasten wie zur Entlastung der Verdächtigen zu ermitteln. Solange er das Dossier nicht abgeschlossen habe und eine Ratskammer darüber geurteilt habe, obliege es der Generalstaatsanwältin und den Staatsanwälten, jene Elemente publik zu machen, die ihnen sachdienlich erscheinen. Dies wiederum zu einem Zeitpunkt, den sie als angemessen betrachten.
Infolgedessen würden sich Untersuchungsrichter und Staatsanwälte in ihrer Arbeit sowie ihrer Kommunikation denn auch nicht von „Echéances-anniversaires" in bestimmten Affären beeinflussen lassen.
