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Körperverletzung: Polizisten verurteilt
Lokales 15.07.2019 Aus unserem online-Archiv

Körperverletzung: Polizisten verurteilt

Am 14. Februar 2016 waren zwei Gruppen von betrunkenen Diskobesuchern in der hauptstädtischen Rue de Bouillon aneinandergeraten. Später zeigte sich, es waren Polizisten und Soldaten.

Körperverletzung: Polizisten verurteilt

Am 14. Februar 2016 waren zwei Gruppen von betrunkenen Diskobesuchern in der hauptstädtischen Rue de Bouillon aneinandergeraten. Später zeigte sich, es waren Polizisten und Soldaten.
Foto: Steve Remesch
Lokales 15.07.2019 Aus unserem online-Archiv

Körperverletzung: Polizisten verurteilt

Wegen Körperverletzung während einer Schlägerei vor einer Diskothek in Hollerich sind am Montag drei Polizisten und ein Soldat zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden.

(str) - Mit vier Freisprüchen und vier Verurteilungen zu Bewährungsstrafen endete am Montag das Gerichtsverfahren in erster Instanz gegen acht Beschuldigte. Sie waren am Valentinstag 2016 nach einem Diskobesuch in der hauptstädtischen Rue de Bouillon in eine Schlägerei verwickelt.

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung standen drei Polizisten, die zu diesem Zeitpunkt nicht im Dienst waren. Sie hatten zunächst angegeben, unvermittelt von einer kapverdischen Bande angegriffen worden zu sein. Später stellte sich aber heraus, dass es sich bei den Kontrahenten vorrangig um Armeevolontäre handelte.  


Rue de Bouillon Hollerich MClub M-Club / Foto: Steve Remesch
Haftstrafen für Polizisten gefordert
Die Staatsanwaltschaft hat am Freitag Gefängnisstrafen für sechs von acht Angeklagten wegen einer Schlägerei zwischen Soldaten, Zivilisten und Polizisten nach einem Diskobesuch in Hollerich gefordert.

Außerdem war dem Prozessverlauf recht deutlich zu entnehmen, dass die drei Polizisten bei dem Vorfall eine deutlich aktivere Rolle spielten, als sie es zugaben.

 Dieser Eindruck wurde zudem durch die Videoaufnahme eines Zeugen verstärkt, auf der man einen Polizisten mit entkleidetem Oberkörper sieht. Zu einem gewissen Zeitpunkt kniet er auf einem am Boden liegenden Mann und schlägt diesem dreimal kraftvoll mit der Faust auf den Kopf. 

Notwehr unter der Lupe 

Dieser Polizeibeamte, Arno P., wurde gestern denn auch zu einer Haftstrafe von fünf Monaten verurteilt. Der Vollzug der Gefängnisstrafe wird allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Dazu kommt ein Bußgeld in Höhe von 700 Euro und eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 1.000 Euro. Seine Kollegen, Jeff W. und Dany M., wurden ebenfalls wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von drei beziehungsweise zwei Monaten sowie jeweils 500 Euro Geldstrafe verurteilt. 


Nach Dienstschluss hatten Polizisten am 14. Februar 2016 eine Diskothek in der hauptstädtischen Rue de Bouillon aufgesucht. Stunden später kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung.
Prügelei nach der Nachtschicht
Nach einem Discobesuch geraten in der hauptstädtischen Rue de Bouillon am Valentinstag 2016 Polizisten und Soldaten aneinander. Nun hat ihre Schlägerei ein Nachspiel vor Gericht.

Einer der Kontrahenten, der Soldat Alain G., wurde wegen eines Fußtritts in den Rücken des Polizisten Jeff W. zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt. Zudem muss er 600 Euro Geldbuße und 500 Euro Schadenersatz zahlen. Der Angeklagte hatte sich auf Notwehr berufen. Das Gericht erkannte diese jedoch nicht an. 

Für die Angeklagten Esaú F., Boby F., Jonathan D. und Dylan G. wurde Notwehr allerdings zur Grundlage ihres Freispruchs. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass ihre Schläge gegen Arno P. dazu dienten, dessen Opfer aus seiner misslichen Lage zu befreien. 


„Ich dachte, er wäre tot“
Im Prozess um eine gewaltsame Auseinandersetzung zwischen Polizisten, Soldaten und Zivilisten nach einem Diskobesuch, wurden am Dienstag Zeugen angehört.

 Die siebte Strafkammer blieb mit ihrem Urteil weit unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß zurück. Diese hatte zwischen sechs und 18 Monaten für die Polizisten und nur zwei Freisprüche wegen Notwehr gefordert. Alle Parteien können binnen 40 Tagen Berufung einlegen. 


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