Kirchenunterhalt: Ulflingen verklagt Innenministerium
Kirchenunterhalt: Ulflingen verklagt Innenministerium
Als das Innenministerium etlichen Kommunen im Lande zu Beginn des Jahres die Mittel zum Unterhalt der in ihrem Besitz befindlichen Gotteshäuser kurzerhand aus den Gemeindebudgets strich, war die Aufregung vielerorts groß.
Die Gemeinden sollten per Mietkonvention endgültig klären, welche Gotteshäuser der Kirchenfonds samt Übernahme der Funktions- und Unterhaltskosten noch für die gemeinschaftliche Religionsausübung nutzen will. Alle übrigen seien im Umkehrschluss dagegen zu desakralisieren, damit die Gemeinde Heiz- und Stromkosten für diese weiterhin tragen dürfe, so das Ministerium.
Dilemma der vielen Dorfkirchen
In den ländlichen Gemeinden ein echtes Dilemma, da der Fonds wohl nur ein Minimum der zahlreichen Dorfkirchen übernehmen kann und man wohl auch nicht in jeder entweihten Kirche eine Bibliothek einrichten kann ...
Nachdem sämtliche Kompromissvorstöße offenbar gescheitert waren, dürfte das Kräftemessen zwischen Ministerium und Gemeinden nun ein juristisches Nachspiel haben. In Ulflingen entschied der Gemeinderat am Dienstag jedenfalls einstimmig, die Budgetmittelstreichung für den Kirchenunterhalt vor dem Verwaltungsgericht anfechten zu wollen.
Juristische Rechtfertigung erwünscht
Ziel sei es dabei in erster Linie, das Ministerium vor Gericht erst einmal zu einer legal stichhaltigen Rechtfertigung ihres Vorgehens zu zwingen. Der Gemeinde als Kirchenbesitzer den Unterhalt des eigenen Eigentums und die freie Verfügungsgewalt über denselben verbieten zu wollen, sei zumindest ein fragwürdiges Unterfangen, wie Bürgermeister Edy Mertens (Ëlwenter Biergerlëst/ËBL) meinte.
Zumal die acht Kirchen der Ulflinger Gemeinde allesamt unter Denkmalschutz stehen und die Kommune daher gesetzlich zu einer angemessenen Erhaltung - und damit auch Beheizung - verpflichtet sei. Das Grundsatzurteil in der Sache dürfte wohl nicht nur an der Landesspitze mit Spannung erwartet werden.
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