Kassationsanträge von nigerianischer Drogenbande gescheitert
Kassationsanträge von nigerianischer Drogenbande gescheitert
(str) - Letzter Ausweg Kassation: Die drei Hauptangeklagten aus dem sogenannten G33-Drogenprozess hatten versucht, ihrer Haftstrafe zu entgehen, indem sie Formfehler im Gerichtsverfahren geltend machten. Doch der Kassationshof hat den Antrag von zwei von ihnen am Donnerstagvormittag abgewiesen. Ihre Verurteilung aus dem Prozess in zweiter Instanz ist somit rechtskräftig. Eine Entscheidung zum Antrag des dritten Verurteilten steht noch aus.
Bei den Antragstellern handelt es sich zum einen um Bekky T., die als Geliebte des Paten der nigerianischen Tätergruppe deren Hauptquartier in der Grand-Rue in Wasserbillig verwaltete. In dem Gebäude hatten bis zu 100 Drogendealer gleichzeitig Unterschlupf gefunden. Bekky T. war in erster Instanz zu neun Jahren Haft mit dreijähriger Bewährung verurteilt worden. In zweiter Instanz wurde die Gefängnisstrafe um ein Jahr reduziert.
Der zweite Antragsteller ist der verurteilte Drogenzulieferer des nigerianischen Netzwerks, Victor N. alias „Paul Henry“. In erster Instanz war er zu einer Gefängnisstrafe von 15 Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Die Berufungskammer hatte das Strafmaß dann auf zehn Jahre reduziert, nachdem die Richter zur Schlussfolgerung gekommen waren, dass ihm für die Dauer der Observierungszeit nur der Import von acht Kilo Kokain nachgewiesen werden kann. Die Richter in erster Instanz waren von 14 Kilogramm ausgegangen.
Auch der Anführer der Gruppe, der nigerianische Pate Joseph E., der in erster Instanz zu 15 und in zweiter zu 12 Jahren Haft verurteilt wurde, hat einen Kassationsantrag gestellt. Eine Entscheidung dazu wird aber erst zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.
Im Prozess waren zudem 18 Straßenhändler zu Haftstrafen zwischen drei und sechs Jahren verurteilt worden.
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