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Kassationsanträge von nigerianischer Drogenbande gescheitert
Lokales 24.01.2019 Aus unserem online-Archiv

Kassationsanträge von nigerianischer Drogenbande gescheitert

Die Drogenbande hatte ihr Hauptquartier in der Grand-Rue in Wasserbillig.

Kassationsanträge von nigerianischer Drogenbande gescheitert

Die Drogenbande hatte ihr Hauptquartier in der Grand-Rue in Wasserbillig.
Foto: Chris Karaba/LW-Archiv
Lokales 24.01.2019 Aus unserem online-Archiv

Kassationsanträge von nigerianischer Drogenbande gescheitert

Der Kassationshof hat am Donnerstag die Anträge von zwei der drei Hauptangeklagten im sogenannten G33-Drogenprozess abgewiesen. Über den Antrag des Bandenführers wird erst später entschieden.

(str) - Letzter Ausweg Kassation: Die drei Hauptangeklagten aus dem sogenannten G33-Drogenprozess hatten versucht, ihrer Haftstrafe zu entgehen, indem sie Formfehler im Gerichtsverfahren geltend machten. Doch der Kassationshof hat den Antrag von zwei von ihnen am Donnerstagvormittag abgewiesen. Ihre Verurteilung aus dem Prozess in zweiter Instanz ist somit rechtskräftig. Eine Entscheidung zum Antrag des dritten Verurteilten steht noch aus.


Opération coup de poing par la Police ainsi que la Douane à Wasserbillig, le 27 Octobre 2015. Photo: Chris Karaba
Kein Schadenersatz für Drogenpaten
Es bleibt dabei: Die Schadenersatzforderung des nigerianischen Drogenpaten Joseph E. vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ist endgültig abgewiesen.

Bei den Antragstellern handelt es sich zum einen um Bekky T., die als Geliebte des Paten der nigerianischen Tätergruppe deren Hauptquartier in der Grand-Rue in Wasserbillig verwaltete. In dem Gebäude hatten bis zu 100 Drogendealer gleichzeitig Unterschlupf gefunden. Bekky T. war in erster Instanz zu neun Jahren Haft mit dreijähriger Bewährung verurteilt worden. In zweiter Instanz wurde die Gefängnisstrafe um ein Jahr reduziert.


 Am 27. Oktober 2015 hatte die Polizei in Wasserbillig zugeschlagen.
Geringeres Strafmaß für G33-Bande
Der Appellationshof hat die nigerianische Drogenbande aus dem G33-Haus in Wasserbillig am Mittwoch durchgehend zu geringeren Haftstrafen verurteilt als das Gericht in erster Instanz.

Der zweite Antragsteller ist der verurteilte Drogenzulieferer des nigerianischen Netzwerks, Victor N. alias „Paul Henry“. In erster Instanz war er zu einer Gefängnisstrafe von 15 Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Die Berufungskammer hatte das Strafmaß dann auf zehn Jahre reduziert, nachdem die Richter zur Schlussfolgerung gekommen waren, dass ihm für die Dauer der Observierungszeit nur der Import von acht Kilo Kokain nachgewiesen werden kann. Die Richter in erster Instanz waren von 14 Kilogramm ausgegangen.


Von über 100 Verdächtigen aus dem G33-Haus wurden 18 als Straßendealer angeklagt.
Letzter Auftritt für den „Paten“
Am Mittwochnachmittag wird in zweiter Instanz über die 21 Angeklagten des G33-Drogennetzwerks geurteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte bei der Strafforderung eine zum Teil härtere Gangart eingeschlagen.

Auch der Anführer der Gruppe, der nigerianische Pate Joseph E., der in erster Instanz zu 15  und in zweiter zu 12 Jahren Haft verurteilt wurde, hat einen Kassationsantrag gestellt. Eine Entscheidung dazu wird aber erst zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.

Im Prozess waren zudem 18 Straßenhändler zu Haftstrafen zwischen drei und sechs Jahren verurteilt worden.


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Opération coup de poing par la Police ainsi que la Douane à Wasserbillig, le 27 Octobre 2015. Photo: Chris Karaba
Der Appellationshof hat die nigerianische Drogenbande aus dem G33-Haus in Wasserbillig am Mittwoch durchgehend zu geringeren Haftstrafen verurteilt als das Gericht in erster Instanz.
 Am 27. Oktober 2015 hatte die Polizei in Wasserbillig zugeschlagen.
Berufungsprozess um G33-Drogennetzwerk
Am Mittwochnachmittag wird in zweiter Instanz über die 21 Angeklagten des G33-Drogennetzwerks geurteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte bei der Strafforderung eine zum Teil härtere Gangart eingeschlagen.
Von über 100 Verdächtigen aus dem G33-Haus wurden 18 als Straßendealer angeklagt.
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