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"Jagd ist Mord": 100 Euro Bußgeld für Armand Clesse
Lokales 07.02.2020 Aus unserem online-Archiv

"Jagd ist Mord": 100 Euro Bußgeld für Armand Clesse

"Jagd ist Mord": 100 Euro Bußgeld für Armand Clesse

Foto: John Lamberty/LW-Archiv
Lokales 07.02.2020 Aus unserem online-Archiv

"Jagd ist Mord": 100 Euro Bußgeld für Armand Clesse

Je einen Euro Schadenersatz muss der Tierrechtsaktivist Armand Clesse zwei Jägern zahlen, die ihn wegen Beleidigung vor Gericht verklagt hatten. Dazu kommt ein geringes Bußgeld.

(str) - Mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro endete am Freitag in erster Instanz der Prozess, den zwei Jäger gegen einen Tierrechtsaktivisten angestrengt hatten.


Battue - Treibjagd - Jagd auf Wildschweine - Clemency -  - 05/07/2019 - photo: claude piscitelli
Prozess in Diekirch: Von Jägern und Mördern
In einem Prozess um Diffamierung und Beleidigung musste sich am Montag ein Tierrechtler vor dem Strafgericht verantworten.

Der ehemalige Universitätsprofessor und Tierrechtler Armand Clesse hatte im Februar 2019 in einer RTL-Radiosendung die Jäger und die Jagd heftig kritisiert: Jäger seien barbarisch und die Jagd vorsätzlicher Mord.

Zwei Jäger, Marc Glesener und Jean-Claude Hosch, sahen sich von dieser Darstellung als Mörder diffamiert und beleidigt - und reichten deswegen eine Privatklage ein. Darin forderten sie die strafrechtliche Verurteilung von Clesse sowie jeweils Schadenersatz in Höhe von 2.500 Euro.

Je einen Euro Schadenersatz

Dem leistete die Strafkammer des Bezirksgerichts Diekirch am Freitag nur zum Teil Folge. Die Richter verurteilten Armand Clesse wegen Beleidigung zu einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Dazu muss Clesse Hosch und Glesener Schadenersatz in Höhe von jeweils einem Euro zahlen – und insgesamt 500 Euro Verfahrenskosten.


Die Liste der Anklagepunkte gegen Sekou D. ist lang: Der 27-Jährige muss sich wegen Betruges, Diebstahls, Ausnutzung eines Schwächezustands und Geldwäsche vor Gericht verantworten.
Kommentar zum Clesse-Urteil: Gewinner und Verlierer
Eine Privatklage birgt immer ein Risiko: Man kann auch verlieren, wenn man sich im Recht spürt. Manchmal kann aber auch der Verurteilte der Gewinner sein.

Die Begründung des Urteils in erster Instanz liegt zwar noch nicht vor, aus dem Strafmaß lässt sich aber ableiten, dass die Richter den Tatbestand der Beleidigung zwar als erwiesen ansahen, die Schwere der Schuld und den Schaden aber als äußerst gering einstuften. 


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