Jäger und Bauern erbost über Ministerin Dieschbourg
Jäger und Bauern erbost über Ministerin Dieschbourg
Die Jägervereinigung FSHCL will mit juristischen Mitteln gegen die Entscheidung von Umweltministerin Carole Dieschbourg angehen, Treibjagden - wie alle anderen Freizeitaktivitäten - im Rahmen der neuen Corona-Einschränkungen bis zum 15. Dezember vorerst zu verbieten.
In einem Schreiben spricht die FSHCL am Samstag von einer „fixer Iddi“ der Ministerin und zeigt wenig Verständnis für das Verbot. Man verweist auf die Nachbarländer Luxemburgs, wo der Lockdown teilweise strenger als in Luxemburg ist, die Treibjagden aber unter Einhaltung eines kohärenten Hygienekonzepts erlaubt bleiben. Ein solches habe man vorgelegt, so die FSHCL weiter.
Im Wald sei man ohne Zweifel sicherer, als etwa in Menschenmengen an „Black Friday“, so die Vereinigung, die nach eigenen Angaben Juristen damit beauftragt hat, den juristischen Hintergrund des Verbots unter die Lupe zu nehmen. Die Jäger verweisen zudem auf Abschusspläne, die es einzuhalten gelte, um Wildschäden in Grenzen zu halten.
Ministerin Carole Dieschbourg hatte in ihrer Antwort auf eine dringende parlamentarische Frage des liberalen Abgeordneten Guy Arendt im Laufe der Woche bestätigt, dass sie die Jagd mit Freizeit- und Sportaktivitäten gleichsetzt. Bei Treibjagden kämen viele Menschen zusammen, was mit dem Bestreben der Regierung, soziale Kontakte einzuschränken nicht zu vereinbaren sei.
Der Jagdpächter sei verantwortlich für eventuellen Wildschaden, so die Ministerin weiter. Dies könnte aber noch für ein Nachspiel sorgen, denn Artikel 44 des Jagdgesetzes sagt folgendes: Le dommage causé par le gibier sur les fonds où l'exercice du droit de chasse est interdit ou limité par une disposition réglementaire en application de l'article 7, alinéa 3, est supporté entièrement par l'Etat, si le dégât est le résultat de cette interdiction ou limitation.
Allerdings müsste ein Jäger beweisen, dass der Wildschaden während der Verbotszeit oder wegen der Einschränkungen entstanden ist.
Auch Bauern besorgt
Die Bauernzentrale hatte am Freitag ebenfalls Bedenken zum Verbot geäußert. Es sei nur schwer nachzuvollziehen, dass die Jagd als „Freizeitaktivität“ eingestuft werde, schließlich werde sie im Jagdgesetz von 2011 als „von allgemeinem Interesse“ bezeichnet. Sorgen machen den Landwirten im Konkreten die Schäden durch Wildschweine, die in manchen Gegenden des Landes untragbare Ausmaße angenommen hätten. Im Sinn der Regulierung der Wildbestände fordert auch die Centrale Paysanne eine Aufhebung des Verbots.
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