Homejacking-Prozess: Das ungesühnte Verbrechen
In Hesperingen war 2017 eine junge Frau im Beisein ihrer schlafenden Kleinkinder misshandelt, bedroht und erpresst worden.
Homejacking-Prozess: Das ungesühnte Verbrechen
Erst das schriftliche Urteil im Homejacking-Prozess hat Klarheit gebracht, wessen die beiden Angeklagten letztlich für schuldig befunden wurden - und wessen nicht.
(str) - Es mutet kurios an, ergibt aber Sinn: Eine Urteilsverkündung in einem Strafprozess beginnt in den meisten Fällen mit einem Freispruch. Der Angeklagte wird von jenen Tatvorwürfen, die ihm nicht nachweislich angelastet werden können, freigesprochen. Erst dann folgt, gegebenenfalls, die Verurteilung – wegen der Verbrechen und Delikte, die die Richter zu seinen Lasten zurückbehalten haben – und das Strafmaß.
Jeweils 15 Jahre lautet dieses etwa vergangene Woche in erster Instanz für zwei Männer aus Paris, denen die Staatsanwaltschaft drei Homejackings und mehrere Einbrüche im Jahr 2017 in Luxemburg vorwirft ...
Als Abonnent des Luxemburger Wort (Komplett- oder Digital-Abo) können Sie direkt auf alle Inhalte von Wort+ zugreifen.
Sofort weiterlesen