Hitlergruß vor der Porta Nigra
Hitlergruß vor der Porta Nigra
Am Sonntagmittag gegen 12 Uhr hat sich vor der Porta Nigra in Trier offenbar etwas zugetragen, was die Trierer Polizei in ihrer Meldung einen „makabren Fall“ nennt - und was wahrscheinlich eine Straftat darstellt: Ein vermeintlicher Reiseführer einer etwa zehnköpfigen Gruppe soll sich vor dem Wahrzeichen der Stadt für die Dauer von etwa zehn Minuten in der Pose des Hitlergrußes ablichten gelassen haben. Die Polizei geht davon aus, dass der Vorfall von weiteren Zeugen beobachtet wurde. Wer etwas gesehen hat, ist gebeten, sich mit der Wache unter +49651-9779/5210 in Verbindung zu setzen.
Zur Erinnerung: In Deutschland ist die Verwendung des Hitlergrußes durch §86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) sowie §130 (Volksverhetzung) unter Strafe gestellt. Das gilt für die „physische Ausführung“, also das Ausstrecken des rechten Arms mit flacher Handfläche schräg nach oben, aber auch für andere Varianten, wie etwa die schriftliche Floskel „mit Deutschem Gruße“. Eine Ausnahme bilden Verwendungen im Rahmen der Kunstfreiheit oder von „offensichtlich kritischem Gebrauch“.
Vor einigen Wochen war ein Gastwirt in Trier vor Gericht gelandet, weil er auf seiner Terrasse in einem Trierer Kleingarten „Hitler-Apfelstrudel“ für „88 Reichsmark“ angepriesen hatte.
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