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Hitlergruß vor der Porta Nigra
Lokales 16.05.2022 Aus unserem online-Archiv
Trierer Polizeibericht

Hitlergruß vor der Porta Nigra

Vor Triers Wahrzeichen soll es zu dem Vorfall gekommen sein.
Trierer Polizeibericht

Hitlergruß vor der Porta Nigra

Vor Triers Wahrzeichen soll es zu dem Vorfall gekommen sein.
Archivfoto: Lex Kleren
Lokales 16.05.2022 Aus unserem online-Archiv
Trierer Polizeibericht

Hitlergruß vor der Porta Nigra

Tom RÜDELL
Tom RÜDELL
Etwa zehn Minuten lang soll ein Mann den verbotenen Gruß vor dem Unesco-Weltkulturerbe gezeigt haben und dabei fotografiert worden sein.

Am Sonntagmittag gegen 12 Uhr hat sich vor der Porta Nigra in Trier offenbar etwas zugetragen, was die Trierer Polizei in ihrer Meldung einen „makabren Fall“ nennt - und was wahrscheinlich eine Straftat darstellt:  Ein vermeintlicher Reiseführer einer etwa zehnköpfigen Gruppe soll sich vor dem Wahrzeichen der Stadt für die Dauer von etwa zehn Minuten in der Pose des Hitlergrußes ablichten gelassen haben. Die Polizei geht davon aus, dass der Vorfall von weiteren Zeugen beobachtet wurde. Wer etwas gesehen hat, ist gebeten, sich mit der Wache unter +49651-9779/5210 in Verbindung zu setzen. 


Fast alle männlichen Schüler dieser amerikanischen Abschlussklasse 2019 amüsieren sich über den Hitlergruß. Außer Jordan Blue (hinten rechts).
Hitlergruß auf dem Klassenfoto
An einer Highschool im US-Bundesstaat Wisconsin haben etliche Schüler für ein Klassenfoto mit erhobenem rechten Arm posiert. Die Schule distanziert sich. Kritik kommt unter anderem von der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau.

Zur Erinnerung: In Deutschland ist die Verwendung des Hitlergrußes durch §86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) sowie §130 (Volksverhetzung) unter Strafe gestellt. Das gilt für die „physische Ausführung“, also das Ausstrecken des rechten Arms mit flacher Handfläche schräg nach oben, aber auch für andere Varianten, wie etwa die schriftliche Floskel „mit Deutschem Gruße“. Eine Ausnahme bilden Verwendungen im Rahmen der Kunstfreiheit oder von „offensichtlich kritischem Gebrauch“. 

Vor einigen Wochen war ein Gastwirt in Trier vor Gericht gelandet, weil er auf seiner Terrasse in einem Trierer Kleingarten „Hitler-Apfelstrudel“ für „88 Reichsmark“ angepriesen hatte.  

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