Hinterbliebener muss bei Luxair-Schadenersatz draufzahlen
Hinterbliebener muss bei Luxair-Schadenersatz draufzahlen
(vb) - Elf Jahre nach dem Absturz der Luxair-Maschine in Niederanven bekommen die Hinterbliebenen der Opfer Schadenersatz zugesprochen. Das Berufungsgericht verurteilte den Piloten und drei Ex-Mitarbeiter am Dienstag, insgesamt 413.000 Euro Schadenersatz zu zahlen. Die Anwälte der Hinterbliebenen hatten 1,5 Millionen Euro gefordert.
Die vier Angeklagten waren im März 2012 in einem Strafprozess zu Bewährungsstrafen von 3,5 Jahren bzw. 18 bis 24 Monaten verurteilt worden.
Me Dieter Grozinger, der die Familienangehörigen von drei deutschen Opfern vertritt, war mit den zugesprochenen Summen nicht zufrieden. "Wir hätten mehr erwartet", sagte er in einer ersten Reaktion. "Das Gericht ist am untersten Ende der üblichen Spanne geblieben."
Hinterbliebene bleiben auf Teil der Anwaltskosten sitzen
International gehe die Entwicklung bei solch schrecklichen Unglücken hin zu höheren Summen. Das Gericht indessen habe Beträge "wie bei einem Autounfall" festgelegt. "Das trägt dem Leid der Opfer bei diesem tragischen Flugzeugabsturz nicht vollständig Rechnung."
Me Pol Urbany, Anwalt des Vaters des verstorbenen Künstlers Michel Majerus, erwägt in Kassation zu gehen. Seinem Mandanten wurde zwar ein Schmerzensgeld von 70.000 Euro zugesprochen, er muss aber für Anwaltskosten in Höhe von 110.000 Euro selber aufkommen.
Für den Schadenersatz, den der Luxair-Pilot und die drei Ex-Mitarbeiter des technischen Dienstes leisten müssen, wird die Versicherung der Fluggesellschaft aufkommen.
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