Heinerscheid offenbart Lücken im Denkmalschutz: Der Unterschied zwischen Kür und Pflicht
(jl) - Mit der Einleitung der Prozedur zu einer denkmalschützerischen Klassierung in letzter Sekunde hatte das Kulturministerium dem öffentlichen Aufruhr um den bevorstehenden Abriss zweier alter Bauernhäuser in Heinerscheid vergangene Woche zumindest vorläufig einen Schlusspunkt gesetzt und der erteilten Abrissgenehmigung der Gemeinde Clerf de facto einen Riegel vorgeschoben.
In seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der „Déi Gréng“-Abgeordneten Claude Adam und Gérard Anzia schiebt Staatssekretär Guy Arendt den „Schwarzen Peter“ denn auch in erster Linie der Gemeinde zu.
Jeder hat noch Hausaufgaben
Nachdem die Häuser bereits vor fünf Jahren bei einer Ortsbegehung im Zuge der Vorarbeiten für den neuen kommunalen Flächennutzungsplan (PAG) von einem Experten als schützenswert erachtet worden waren und dies in der Folge auch vom zuständigen Studienbüro grafisch erfasst und von der Gemeinde an das Denkmalschutzamt weitergeleitet worden war, wäre die Gemeinde Clerf eigentlich auf Basis einer „Circulaire“ des Innenministeriums aus dem Jahre 2016 dazu „eingeladen“ gewesen, einen eventuellen Umbau- oder Abrissantrag für die Gebäude beim Denkmalschutzamt zu melden, so Arendt.
Der entsprechende Rundbrief vom 18. Mai 2016 besagt wörtlich, die Gemeinden sollten sich „ermutigt“ fühlen, das Denkmalschutzamt zu informieren. Der Gemeinde dürfte damit wohl höchstens Achtlosigkeit, kaum aber ein juristisches Fehlverhalten vorzuwerfen sein.
Der Fall Heinerscheid zeigt denn auch, dass nicht nur bei der Gemeinde, sondern auch beim Staat nicht alle Hausaufgaben erledigt worden sind. Das tiefere Dilemma liegt nämlich auch darin, dass die seit langem angestrebte Ausarbeitung eines staatlichen Inventars des gesamten, national schützenswerten Bauerbes immer noch auf sich warten lässt.
Dieses würde – auf Basis klarer, wissenschaftlicher Kriterien und Expertisen – nicht nur ein kohärenteres Vorgehen in Sachen Denkmalschutz erlauben, sondern „allen implizierten Akteuren auch größere Rechtssicherheit gewährleisten“, wie es in dem gleichen Rundbrief vom 18. Mai 2016 auch ausdrücklich heißt.
Warten auf Nationalinventar
Solange besagtes Inventar fehlt, bleibt der Staat aber allein von der Kooperationsbereitschaft der Kommunen abhängig, wenn es darum geht, anstehende Änderungen an Gebäuden zu melden, die möglicherweise auch aus nationaler Sicht schützenswert sind.
Sollte der „Häuserkampf von Heinerscheid“ den Bemühungen um ein Nationalinventar des schüt zenswerten Bauerbes neuen Aufschwung verleihen, hätte die Angelegenheit vielleicht ja doch noch ihr Gutes gehabt ...
