Heinerscheid: Häuser vor Gericht
Gut anderthalb Jahre sind vergangen, seit der drohende Abriss zweier alter Bauernhäuser in Heinerscheid zu einem Aufschrei der Entrüstung unter Anhängern traditionellen Bauerbes, einem sofortigen Stopp der Bagger und seitens des Kulturministeriums schließlich zum Antrag auf eine nachträgliche Denkmalschutzklassierung geführt hatte.
Seitdem sind die Häuser Gegenstand der Justiz, hatte der Eigentümer, der vor Ort eigentlich ein Neubauprojekt geplant hatte, doch in der Folge Einspruch gegen die Klassierungsprozedur erhoben, da er den vom Staat angeführten architektonischen, historischen und ästhetischen Wert der Häuser rundweg abstreitet.
Von einer Instanz zur nächsten
Das Verwaltungsgericht hatte besagtes Rekursverfahren im Juni dieses Jahres zunächst allerdings abgeschmettert, da das Klassierungsgesuch des Ministeriums aus seiner Sicht nur ein „vorbereitender Akt“ zur Zuweisung des Denkmalschutzes sei, die erst mit dem offiziellen Erlass durch den Ministerrat definitiven und so auch juristisch anfechtbaren Charakter erhalte.
Diesem Urteil in erster Instanz hat jüngst nun wiederum die Cour administrative widersprochen. Demzufolge sei das eingeleitete Klassierungsgesuch durchaus als juristisch anfechtbarer Verwaltungsakt zu betrachten, folgten aus dem Klassierungsantrag doch für den Eigentümer bereits die gleichen Auswirkungen wie aus der Klassierung selbst. Kurzum: Die Cour administrative verweist das Dossier zurück an das Verwaltungsgericht, das sich nun also doch mit dem Widerrufungsantrag des Klägers befassen soll.
Während die Mühlen der Justiz somit geduldig weitermahlen, siechen die Heinerscheider Bauernhäuser selbst aber allmählich vor sich hin.
Die Einschätzung des Kulturministeriums, dass diese vorbildhafte Elemente der ländlichen Bautradition im Ösling darstellten, droht damit zusehends vom Zahn der Zeit – und der Witterungsbedingungen – hinweggenagt zu werden .
