Hauptstadt: Betonblöcke für die Sicherheit
Hauptstadt: Betonblöcke für die Sicherheit
Nach der tödlichen Amokfahrt am Dienstag in der Trierer Fußgängerzone, bei der fünf Menschen ihr Leben ließen und Dutzende teils schwer verletzt wurden, hatte Lydie Polfer (DP), Bürgermeisterin der Stadt Luxemburg, umgehend Schutzvorkehrungen für die Zone piétonne in der Oberstadt angekündigt.
So wurden am Mittwochabend an den Eingängen der Fußgängerzone - etwa in der Porte Neuve, der Grand-Rue, der Rue Philippe II und der Rue Chimay - insgesamt 50 Blöcke aus Stahlbeton installiert. Die Orte sind mit der Polizei abgesprochen.
Zudem werden fünf mobile Betonblöcke in der Innenstadt aufgestellt. Sie werden an den Wochentagen jeweils zwischen 19 Uhr und 10 Uhr für Lieferungen an die Geschäfte entfernt.
Schutz vor Angriffen
Die 2,4 Tonnen schweren Blöcke waren bereits in den vergangenen Jahren während der Schueberfouer und des Weihnachtsmarkts zum Einsatz gekommen. Die Sperren werden als Abwehrmaßnahme gegen Attacken mit Fahrzeugen auf Passanten eingesetzt. Solche Anschläge hatten sich etwa im Juli 2016 in Nice und im Dezember 2016 in Berlin ereignet.
Die Maßnahme für die Betonblöcke kostet 30.000 Euro pro Monat. Wie lange sie aufrechterhalten wird, ist laut Serge Wilmes (CSV), Erster Schöffe der Stadt Luxemburg, noch nicht gewusst.
Bewegliche Poller: gesetzliche Basis fehlt
Dabei gibt es bereits seit 2016 Überlegungen, versenkbare Betonpoller zu installieren. Solche Sperren lassen sich bei Bedarf öffnen, um Rettungseinsätze und die Belieferung von Geschäften zu erlauben. Also eine weitaus praktischere Maßnahme. Doch die Sache hat einen Haken.
Serge Wilmes zufolge haben die Gemeindeverantwortlichen die strategischen Stellen schon ausgewählt. Was fehlt, ist die gesetzliche Basis. Eine Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern von Staat und Gemeinden zusammensetzt, sei mit dem Thema befasst.
Fakt sei, so der Erste Schöffe, dass nur die Polizei in den fließenden Straßenverkehr eingreifen dürfe. Da es sich bei einem beweglichen Poller nicht nur um eine Sicherheitsmaßnahme, sondern auch um eine verkehrstechnische Vorrichtung handele, müsse gesetzlich festgehalten werden, dass nicht nur die Polizei, sondern auch die Gemeinden befugt sind, diese zu öffnen und zu schließen.
Wann die Stadt Luxemburg mit der Installation von beweglichen Betonpollern in der Fußgängerzone beginnen kann, steht also noch in den Sternen. Das gleiche gilt für den Kostenpunkt.
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