"Hatte das Geweih nicht gesehen"
"Hatte das Geweih nicht gesehen"
(SH) - „Ich habe auf das Tier gezielt, geschossen und getroffen.“ Mit diesen Worten schilderte Johny Schleck, ehemaliger Radsportler sowie Vater von Andy und Fränk Schleck, am Mittwoch vor den Richtern jene Entscheidungen, die er am Nachmittag des 30. Oktober 2016 während einer Treibjagd bei Rodenburg innerhalb nur weniger Sekunden getroffen hatte, und wegen derer er sich nun vor Gericht verantworten musste.
Dass der erfahrene Jäger gerade einen Achtender, also einen männlichen Hirsch mit Geweih erlegt hatte, war ihm seinen eigenen Aussagen zufolge zunächst nicht bewusst. Die Zurufe seiner Jagdgesellen hätte er aufgrund der Geräuschkulisse nur undeutlich wahrgenommen. „Ich war mir sicher, dass es sich um eine Hirschkuh handeln würde. Ich hatte nicht gesehen, dass das Tier ein Geweih hatte“, erklärte er.
Dies macht insofern einen Unterschied, dass die Jagd auf Hirschkühe am besagten Tag wohl noch erlaubt war, jene auf männliche Hirsche mit verzweigtem Geweih jedoch nur bis Mitte Oktober 2016 eröffnet war. „Ich hätte mich sicherlich genau vergewissern müssen, um welches Tier es sich handelt, bevor ich geschossen habe“, gestand der 75-Jährige seinen Fehler ein.
300 Euro und zwei Monate ohne Jagd
Zu diesem hatte er sich bereits gleich nach dem Vorfall bekannt. „Nachdem ich den Schuss abgegeben hatte, hatte ich nachgeschaut, aber kein totes Tier gesehen. Ich dachte zunächst, ich hätte doch nicht getroffen. Die Treiber haben es dann jedoch später gefunden. Ich habe gleich zugegeben, dass ich es erlegt hatte. Ich war der einzige, der in dem Moment geschossen hatte, deshalb war es ganz sicher mein Fehler.“
Daraufhin hatte er 300 Euro für das Tier gezahlt und den Kadaver abgegeben. Auch der Jagdschein war ihm für zwei Monate entzogen worden. „Es war der erste Vorfall in den 57 Jahren, in denen ich im Besitz eines Jagdscheines bin“, so der Beschuldigte weiter.
Sein Anwalt, Me Laurent Metzler, betonte, dass Hirsche zu jenen Wildtieren gehören, die am meisten Schaden im Wald anrichten. Auch sei es durch den Vorfall nur zu einem geringen Schaden für die Allgemeinheit gekommen. Deshalb solle die Urteilsverkündung in diesem Fall ausgesetzt werden.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass es sich um kein Kavaliersdelikt handele. Immerhin sehe das Gesetz eine Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten vor sowie eine Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro. Da der Angeklagte sich jedoch bisher noch nichts zuschulden habe kommen lassen, sei in diesem Fall eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro angemessen. Das Urteil ergeht am 1. Februar.
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