Hasseler Mord: Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt
(DL) - Drei Mal lebenslange Haft. So lautet das Urteil, das die Richter der Kriminalkammer Luxemburg am Mittwoch gegen jene drei Männer verhängt haben, die für den Tod eines 69-jährigen Einwohners aus Hassel verantwortlich gemacht werden.
Das Opfer war an Allerheiligen 2010 in seinem Anwesen in der Rue Killebierg im Schlaf mit einer Axt erschlagen worden.
Die Richter hatten demnach keinen Zweifel daran, dass die blutige Tat auf das Konto des ehemaligen Lebenspartners und späteren Adoptivsohns des Opfers, K., dessen neuen Freund B. sowie den Mitbeschuldigten C. geht.
Beschuldigte sprachen von einem Komplott
Letzterer gilt für die Anklage als ausführende Hand der Bluttat, derweil B. sie in Auftrag gegeben haben soll und der Adoptivsohn K. seinen Freund B. zumindest nicht davon abgehalten haben soll.
Während K. und B. es dem Anschein nach auf das Erbe des Opfers abgesehen hatten, hat der dritte Beschuldigte, C., persönlich kein Motiv für die Tat. Er soll vielmehr in Erwartung eines Entgelts im Auftrag seiner Mitangeklagten gehandelt haben.
Alle drei Beschuldigten hatten die Tat vor Gericht bis zuletzt vehement abgestritten und stattdessen u.a. von einem Komplott gegen sie gesprochen. Nun haben sie das Recht, binnen 40 Tagen Berufung gegen das Urteil einzulegen.