Haftstrafen für Snapchat-Drogendealer
Haftstrafen für Snapchat-Drogendealer
Einen regelrechten Drogen-Drive-In, wie der Richter es im Prozess ausdrückte, hatten drei junge Männer im kleinen Ort Fingig an der belgischen Grenze betrieben. Am Donnerstag wurden die drei Beschuldigten nun zu Haftstrafen verurteilt.
Einer der drei Angeklagten, Michel H. hatte den Drogenhandel den Ermittlungen zufolge von Thailand aus organisiert. So sorgte der 25-jährige Luxemburger dafür, dass Dutzende Kilos an Marihuana aus Holland ins Großherzogtum angeliefert und anschließend von seinen Mitangeklagten in Umlauf gebracht.
Die Snapchat-Falle
Die Bande hatte dabei gänzlich auf dem mobilen Kurzmitteilungsdienst Snapchat zurückgegriffen, weil man davon ausging, dass die Botschaften nach kurzer Zeit gelöscht würden. Doch obwohl ein Teil der Text- und Bildnachrichten tatsächlich nicht mehr wiederhergestellt werden konnte, war die Auswertung der restlichen Botschaften jedoch sehr ergiebig. Zudem wurden über ein Rechtshilfeersuchen Kontaktdaten auf den Servern des US-Unternehmens sichergestellt.
Somit konnte nachvollzogen werden, wann es Verbindungen zwischen den IP-Nummern der Smartphones der Beschuldigten über Snapchat gab. Diese Daten konnten dann mit anderen Erkenntnissen aus dem Ermittlungsdossier abgeglichen werden und ergaben schließlich ein recht vollständiges Bild der Aktivitäten der Tätergruppe, während der Observierung durch die Polizei.
Sechs und drei Jahre Haft
Für Michel H., der bereits wegen Drogenhandels vorbestraft ist, lautete das Urteil der 12. Strafkammer am Donnerstag sechs Jahre Haft ohne Bewährung. Dazu kommt eine Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro und ein Führerscheinentzug für die Dauer von 18 Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von acht Jahren gegen Michel H. gefordert.
Die beiden Mitangeklagten Ronny M. und Yan B. wurden jeweils zu einer Haftstrafe von drei Jahren und einer Geldbuße von 1.000 Euro verurteilt. Beim Vollzug der Gefängnisstrafe gestanden die Richter den beiden Beschuldigten einen Strafaufschub von zwei Jahren zu. Ihre Bewährungsfrist beträgt fünf Jahre. Zudem wird der Wagen der Mutter eines der Angeklagten beschlagnahmt, weil dieser das Fahrzeug zum Drogenhandel benutzt hatte.
Mildes Urteil
Auch bei den Komplizen bliebt die Strafkammer unter dem von der Anklägerin geforderten Strafmaß. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte für beide Mitbeschuldigten sechs Jahre Haft beantragt.
Laut Gesetz wären für den Drogenhandel als kriminelle Organisation Gefängnisstrafen von 15 bis 20 Jahren möglich gewesen.
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