Wählen Sie Ihre Nachrichten​

Haftstrafen für Snapchat-Drogendealer
Lokales 24.01.2019 Aus unserem online-Archiv

Haftstrafen für Snapchat-Drogendealer

Haftstrafen für Snapchat-Drogendealer

Foto: Anouk Antony / LW-Archiv
Lokales 24.01.2019 Aus unserem online-Archiv

Haftstrafen für Snapchat-Drogendealer

Steve REMESCH
Steve REMESCH
Zu sechs Jahren Gefängnis ist am Donnerstag der Anführer einer dreiköpfigen Bande verurteilt worden, der von Thailand aus über Snapchat einen regen Drogenhandel in Luxemburg organisiert hatte.

Einen regelrechten Drogen-Drive-In, wie der Richter es im Prozess ausdrückte, hatten drei junge Männer im kleinen Ort Fingig an der belgischen Grenze betrieben. Am Donnerstag wurden die drei Beschuldigten nun zu Haftstrafen verurteilt.


Das Urteil ergeht am 24. Januar.
Drogenhandel via Snapchat: Lange Strafen gefordert
Haftstrafen zwischen sechs und acht Jahren: dieses Strafmaß forderte die Staatsanwaltschaft gegen drei junge Männer, die über Snapchat mit Drogen gehandelt haben sollen.

Einer der drei Angeklagten, Michel H. hatte den Drogenhandel den Ermittlungen zufolge von Thailand aus organisiert. So sorgte der 25-jährige Luxemburger dafür, dass Dutzende Kilos an Marihuana aus Holland ins Großherzogtum angeliefert und anschließend von seinen Mitangeklagten in Umlauf gebracht.

Die Snapchat-Falle

Die Bande hatte dabei gänzlich auf dem mobilen Kurzmitteilungsdienst Snapchat zurückgegriffen, weil man davon ausging, dass die Botschaften nach kurzer Zeit gelöscht würden. Doch obwohl ein Teil der Text- und Bildnachrichten tatsächlich nicht mehr wiederhergestellt werden konnte, war die Auswertung der restlichen Botschaften jedoch sehr ergiebig. Zudem wurden über ein Rechtshilfeersuchen Kontaktdaten auf den Servern des US-Unternehmens sichergestellt.


Verhängnisvolle Snapchats
Einmal 21.300 Euro, ein anderes Mal 13.100 Euro: Die Zahlungsanweisungen per Snapchat vermitteln im Prozess um einen aus Thailand gesteuerten Drogenhandel einen kleinen Eindruck zu den verkauften Mengen von Marihuana.

Somit konnte nachvollzogen werden, wann es Verbindungen zwischen den IP-Nummern der Smartphones der Beschuldigten über Snapchat gab. Diese Daten konnten dann mit anderen Erkenntnissen aus dem Ermittlungsdossier abgeglichen werden und ergaben schließlich ein recht vollständiges Bild der Aktivitäten der Tätergruppe, während der Observierung durch die Polizei.

Sechs und drei Jahre Haft

Für Michel H., der bereits wegen Drogenhandels vorbestraft ist, lautete das Urteil der 12. Strafkammer am Donnerstag sechs Jahre Haft ohne Bewährung. Dazu kommt eine Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro und ein Führerscheinentzug für die Dauer von 18 Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von acht Jahren gegen Michel H. gefordert.


Vorstellung PAG Käerjeng
Ein Drogen-Drive-In im Dorf
Vor dem hauptstädtischen Bezirksgericht wurde sich am Dienstag mit Drogenhandel befasst, der über Snapchat aus Thailand gesteuert wurde.

Die beiden Mitangeklagten Ronny M. und Yan B. wurden jeweils zu einer Haftstrafe von drei Jahren und einer Geldbuße von 1.000 Euro verurteilt. Beim Vollzug der Gefängnisstrafe gestanden die Richter den beiden Beschuldigten einen Strafaufschub von zwei Jahren zu. Ihre Bewährungsfrist beträgt fünf Jahre. Zudem wird der Wagen der Mutter eines der Angeklagten beschlagnahmt, weil dieser das Fahrzeug zum Drogenhandel benutzt hatte.

Mildes Urteil

Auch bei den Komplizen bliebt die Strafkammer unter dem von der Anklägerin geforderten Strafmaß. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte für beide Mitbeschuldigten sechs Jahre Haft beantragt.

Laut Gesetz wären für den Drogenhandel als kriminelle Organisation Gefängnisstrafen von 15 bis 20 Jahren möglich gewesen.



Lesen Sie mehr zu diesem Thema

Einmal 21.300 Euro, ein anderes Mal 13.100 Euro: Die Zahlungsanweisungen per Snapchat vermitteln im Prozess um einen aus Thailand gesteuerten Drogenhandel einen kleinen Eindruck zu den verkauften Mengen von Marihuana.
Vor dem hauptstädtischen Bezirksgericht wurde sich am Dienstag mit Drogenhandel befasst, der über Snapchat aus Thailand gesteuert wurde.
Vorstellung PAG Käerjeng
Urteil gegen Drogenbande aus Longwy
Die 7. Strafkammer ist am Donnerstag bei ihrem Urteil im Prozess gegen eine Gruppe von nigerianischen Drogendealern aus Longwy weit unter der Strafforderung der Staatsanwaltschaft zurückgeblieben.
Das Hauptquartier der Bande befand sich in diesem Gebäude in der Nähe des Bahnhofs von Longwy.
Kassationsanträge abgewiesen
Die Verurteilung dreier belgischer Schwerverbrecher zu einer Haftstrafe von 22 Jahren ohne Bewährung wegen des brutalen Überfalls auf das G4S-Depot ist rechtskräftig.
Bei dem gescheiterten Überfall am 3. April 2013 war mehr als 80 Mal auf Polizisten geschossen worden.