Haftstrafe nach tödlichem Unfall
Haftstrafe nach tödlichem Unfall
(str/SH) - Sechs Monate Haft und dazu eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro. So lautet am Donnerstag das Urteil gegen eine junge Frau, die kurz vor 18 Uhr am Abend des 2. Januar 2017 auf dem Parkplatz des Cactus-Supermarkts in Howald einen 77-jährigen Fußgänger erfasst hatte. Der Mann war fünf Tage später an seinen schweren Verletzungen gestorben.
Der Vollzug der Haftstrafe wird für die Verurteilte, die bislang noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, zur Bewährung ausgesetzt. Ihr wird zudem ein Fahrverbot von 24 Monaten auferlegt, davon 18 auf Bewährung. Damit gingen die Richter der 12. Strafkammer über den Strafantrag der Staatsanwaltschaft im Prozess hinaus. Die Anklägerin hatte lediglich eine dreimonatige Gefängnisstrafe gefordert.
Die Autofahrerin muss der hinterbliebenen Ehefrau des Opfers moralischen Schadenersatz in Höhe von 25.000 Euro zahlen. Deren beiden Kinder erhalten jeweils 20.000 Euro. Darüber hinaus soll ein Experte den Einkommensausfall für die Ehefrau abschätzen. Im Prozess hatte die Familie Zahlungen in einer Gesamthöhe von 316.000 Euro gefordert.
Für das Gerichtsverfahren fallen zudem Kosten in Höhe von insgesamt 6.000 Euro an.
Unfall am Fußgängerüberweg
Im Prozess hatte die Angeklagte ausgesagt, sie habe den Unfall zunächst nicht bemerkt. Sie habe das Gefühl gehabt, die Kante eines Bürgersteigs mit einem Reifen erfasst zu haben. Erst dann habe sie erkannt, dass ein Mann hinter dem Wagen auf dem Boden lag. Zuvor habe sie das Opfer nicht auf dem Fußgängerüberweg gesehen.
Während der Gerichtsverhandlung konnte nicht eindeutig geklärt werden, ob der Mann gestürzt und dann überrollt worden war, oder direkt vom Auto erfasst wurde. Klar ist hingegen, dass der 77-Jährige bei dem Unfall ein Schädelhirntrauma erlitten hatte, an dessen Folgen er schließlich starb.
