Haftstrafe für Straßenräuber
Haftstrafe für Straßenräuber
Er war zunächst entkommen, nachdem er einen alten Mann auf offener Straße beraubt hatte. Dann lief er einer Zeugin erneut über den Weg und wurde verhaftet. Nun muss er für längere Zeit ins Gefängnis.
Die Zeugin hatte am 25. Januar 2017 bei dem Überfall auf offener Straße im Zentrum von Esch/Alzette Mut bewiesen. Als sie erkannte, dass sich ein 85-jähriger Mann in Not befand, mischte sie sich ein. Ein Mann war gerade dabei, dem älteren Herrn die Brieftasche zu entreißen. Dann zerrte er sein Opfer zu Boden und konnte zunächst flüchten.
Die Zeugin machte sogleich zwei Passanten auf den Täter aufmerksam, die diesen stellen und festhalten konnten. Doch der Unbekannte ist kräftig und es gelang ihm ein zweites Mal die Flucht. Einen Tag später, als die Zeugin für ihre Aussage zur Polizei fuhr, erblickte sie den Täter erneut. Diesmal rief sie sofort die Polizei und nahm dann diskret die Verfolgung des Mannes auf.
Als erste Polizeikräfte eintrafen, hatte der Täter offenbar bereits ein neues Opfer – erneut einen älteren Mann – ins Visier genommen. Doch diesmal gab es für ihn kein Entrinnen. Er wurde identifiziert und ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.
Zum Prozess erschien er dann trotzdem nicht, so dass in Abwesenheit gegen ihn verhandelt wurde. Wer sich dem Prozess nicht stellt, verspielt die Möglichkeit einer Bewährungsstrafe. Da er aber bereits drei Mal einschlägig verurteilt worden war, hatte die Staatsanwaltschaft ohnehin eine Haftstrafe von 15 Monaten ohne Bewährung gefordert. Dem leistete das Gericht in vollem Umfang Folge und verhängte zudem eine Geldbuße von 1.500 Euro.
