Haftstrafe für Informatiker
Haftstrafe für Informatiker
(str) - Als Rächer der Opfer von Kinderpornografie hatte Loïs K. sich vor der Strafkammer dargestellt. Doch die Richter schenkten seiner Darstellung keinen Glauben und verurteilten den 32-jährigen Informatiker am Mittwoch zu einer Haftstrafe ohne Bewährung.
Im Prozess hatte Loïs K. ausgesagt, er sei per Zufall im Filesharing-Netzwerk „E-Mule“ auf kinderpornografische Bilder gestoßen. Dann habe er sich auf die Suche nach weiteren Bildern gemacht, um denjenigen, die solche Bilder und Videos im Netz teilen, das Handwerk zu legen. So habe er vorgehabt, die IP-Adressen der Täter an andere Informatiker im „Darknet“ weiterzugeben, damit diese dann deren Computer unter Beschuss nehmen könnten.
Wie genau das stattfinden sollte und warum er denn auch selbst kinderpornografisches Bildmaterial über das Netzwerk verbreitete, konnte Loïs K. allerdings nicht erklären.
Wegen des Besitzes und der Verbreitung von insgesamt 1.452 Fotos mit eindeutig pädopornografischem Inhalt mit 8- bis 15-jährigen Kindern sowie sieben kinderpornografischen Filmen, auf denen Kinder im Alter von unter zehn Jahren zu sehen waren, verurteilte die 13. Strafkammer ihn dann auch zu einer Haftstrafe von sechs Monaten und zu einer Geldbuße von 1.000 Euro.
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