Haft, Geldbußen und Fahrverbote: Richter verurteilen Verkehrssünder
Haft, Geldbußen und Fahrverbote: Richter verurteilen Verkehrssünder
Von Maximilian Richard und Sophie Hermes
Ob Alkohol am Steuer, ungültige Papiere oder Fahrerflucht: Fast tagtäglich befassen sich die Bezirksgerichte mit Verkehrsdelikten. In drei Fällen, über die das LW Mitte September berichtet hatte, fällten die Richter nun ein Urteil.
So wurde gegen Karim E. eine Haftstrafe von drei Monaten, eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro sowie ein Fahrverbot gesprochen. Er war wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein aufgefallen: Gegen den Mann, einen Wiederholungstäter, bestand bereits ein Fahrverbot bis zum Jahr 2032.
Das Urteil betrifft allerdings neben dem Verkehrsdelikt auch ein weiteres Verfahren, in dem Karim E. vorgeworfen wird, eine Taxirechnung in Höhe von 64 Euro nicht beglichen zu haben.
Da der Mann nicht zu seinem Prozess nicht erschienen war, wurde die Verhandlung in seiner Abwesenheit geführt. Deshalb bestand für ihn auch nicht die Möglichkeit, dass bei seiner Verurteilung die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Eine Alkoholfahrt mit Folgen
In derselben Sitzung wurde Mitte September auch der Fall von Aderito D. verhandelt. Wegen einer Alkoholfahrt im vergangenen April verurteilten die Richter den Mann zu einer Geldbuße von 500 Euro und einem Fahrverbot von 22 Monaten auf Bewährung.
Der Angeklagte war am Boulevard Royal in der Hauptstadt mit einer Blutalkoholkonzentration von über zwei Promille erwischt worden. Während der Gerichtsverhandlung gab der Mann zu, Alkohol getrunken zu haben. Er sei auf einer Geburtstagsfeier gewesen und habe einem Bekannten anschließend das Fahrzeug wieder zurückbringen müssen.
Einen Freispruch gab es indes für Elisabeth B., eine Frau, die wegen Fahrerflucht angeklagt war. Ihr wurde vorgeworfen, im August 2018 zwischen Howald und dem Hauptstadtviertel Gasperich mit ihrem Auto gegen ein anderes Fahrzeug geprallt und anschließend weggefahren zu sein.
Vor Gericht gab die Frau zu, an jenem Tag und Ort einen Unfall gehabt zu haben. Allerdings sei sie gegen eine kalifornische Mauer gestoßen – nicht gegen ein anderes Fahrzeug.
Da zudem die Schäden an beiden Wagen nicht zusammenpassten, es unterschiedliche Aussagen zum Unfallzeitpunkt gab und der andere Fahrer betonte, einen Porsche gesehen zu haben, nicht einen Honda, wie ihn die Angeklagte fuhr, konnte der Frau eine Beteiligung am Unfall nicht nachgewiesen werden.
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