Häusliche Gewalt: Wegweisung als letzter Ausweg
Mit einer gewalttätigen Person muss niemand zusammenleben. Die Polizei kann dem Täter den Zutritt zur Wohnung und den Kontakt zum Opfer zeitweise verbieten.
Häusliche Gewalt: Wegweisung als letzter Ausweg
In 231 Fällen wurde im vergangenen Jahr eine Wegweisung ausgesprochen. Dies, weil aufgrund von häuslicher Gewalt ein familiäres Zusammenleben eine Person in Gefahr gebracht hätte.
(SH) - Erst war es ein Necken, dann folgten üble Worte und schließlich Schläge. Tagtäglich kommt es in Luxemburg zu Fällen von häuslicher Gewalt. Für die Opfer geht dies oft mit einem langen Leidensweg einher, dies nicht nur körperlicher, sondern auch psychischer Natur.
Ein Gesetz vom 8 ...
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