Geringeres Strafmaß für G33-Bande
Geringeres Strafmaß für G33-Bande
(str) - Der Appellationshof hat die Drogenbande aus dem G33-Haus in Wasserbillig am Mittwoch durchgehend zu geringeren Haftstrafen verurteilt als die Kriminalkammer in erster Instanz.
Zwölf Jahre für den "Paten"
Insbesondere die hohen Haftstrafen aus erster Instanz für die Drahtzieher des Netzwerks wurden nach unten angepasst. Der Kopfe der Bande, Joseph E., muss statt für 15 nun für 12 Jahre ins Gefängnis. Die Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro bleibt unangetastet. Die Richter haben unter anderem den Gesamtbetrag der von ihm weißgewaschenen Drogengelder nach unten angepasst. Aus dem Verkauf des Hauses in der Grand-rue in Wasserbillig zieht die Justiz rund 29.000 Euro ein.
Beim „Paten“ der kriminellen Organisation bleibt aber noch zu klären, ob nicht ein Strafaufschub aus einer vorigen Verurteilung wegen Drogenhandels an die Haftstrafe angerechnet wird.
Da er in der Vergangenheit sämtliche Verurteilungen vor dem Kassationsgericht angefochten bzw. später auch vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt hatte, ist davon auszugehen, dass er diese Rechtswege auch in diesem Verfahren geltend machen wird. Auch wenn die Strafsache, derer er in diesem Fall für schuldig befunden wurde, bei diesen Anträgen keine Rolle mehr spielt, wird er die Justiz wohl demnach noch länger beschäftigen.
Zehn Jahre für den Zulieferer
Für den Zulieferer des Netzwerks, Victor N. alias „Paul Henry“, lautet das Urteil zehn Jahre Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro. Auch er war in erster Instanz zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Entgegen der Kriminalkammer, die von 14 Kilogramm Kokain ausgegangen hatte, die er geliefert haben soll, sieht das Berufungsgericht sieht lediglich den Verkauf von acht Kilo Kokain als erwiesen an. Weder ihm noch Joseph E. wird ein Strafaufschub gewährt.
Acht Jahre für die Hausverwalterin
Die Betreiberin des G33-Hauses, Bekky T., ist gestern zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt worden, davon drei auf Bewährung. Dazu kommt eine Geldstrafe von 2.500 Euro. In erster Instanz war sie zu neun Jahren Haft mit einem Strafaufschub von drei Jahren verurteilt worden.
Zwischen drei und sechs Jahren Haft für die Straßenhändler
Die 18 angeklagten Straßendealer wurden zu Haftstrafen zwischen drei und sechs Jahren verurteilt. Sechs Angeklagte, die als Ersttäter verurteilt wurden, gewährte der Appellationshof einen teilweisen Strafaufschub.
Drei von ihnen dürften bereits in den kommenden Tagen freikommen, denn sie sind schon seit längerer Zeit in Untersuchungshaft, als dies im Urteil vorgesehen ist.
In erster Instanz waren die 18 Straßenhändler allesamt zu Haftstrafen von sechs Jahren verurteilt worden - acht mit teilweisem Strafaufschub. Die Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro für jeden von ihnen entfällt.
Der Appellationshof begründete das geringere Strafmaß damit, dass die jeweilige Dauer des Drogenhandels als auch die verkauften Drogenmengen anders eingeschätzt wurden, als von der Kriminalkammer.
Ein Angeklagter wurde zudem vom Tatvorwurf der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung freigesprochen.
Der Appellationshof hat die nigerianische Drogenbande aus dem G33-Haus in Wasserbillig am Donnerstag durchgehend zu geringeren Haftstrafen verurteilt als das Gericht in erster Instanz.
So wurde der Drahtzieher des Netzwerks und Besitzer des Drogenhauses Joseph E. zu einer Haftstrafe von 12 Jahren und zu einer Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro verurteilt. In erster Instanz lautete das Urteil gegen ihn noch 15 Jahre Gefängnis.
Für den Zulieferer des Netzwerks, Victor N. alias "Paul Henry", lautete das Urteil zehn Jahre Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro. Auch er war in erster Instanz zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Die Betreiberin des G33-Hauses Bekky T. wurde zu einer Haftstrafe von acht Jahren, davon drei auf Bewährung verurteilt sowie zu einer Geldstrafe 2.500 Euro. In erster Instanz war sie zu neun Jahren Haft mit einem Strafaufschub von drei Jahren verurteilt worden.
Die 18 angeklagten Straßendealer wurden zu Haftstrafen zwischen drei und sechs Jahren verurteilt. Denjenigen, die als Ersttäter verurteilt wurden, gewährte der Appellationshof einen teilweisen Strafaufschub. In erster Instanz waren gegen sie Haftstrafen von sechs Jahren verhängt worden.
Einer der Straßenhändler wurde zudem vom Tatvorwurf der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung freigesprochen.
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