Gerichtschronik: Die Woche im Rückblick
Gerichtschronik: Die Woche im Rückblick
Es ist ein Fall, der für Verschwörungstheorien, Komplottfantasien und Gerüchte quasi prädestiniert ist: Im Mittelpunkt steht ein Mann, der es in seinem Leben zu sehr, sehr viel Geld gebracht hat, der im Land nicht unumstritten ist und dem eine gewisse Nähe zu einflussreichsten Kreisen nachgesagt wird.
Doch tatsächlich ist der Prozess, der sich nach langen Jahren aus der sogenannten Uhrenaffäre ergeben hat, weit weniger spektakulär, als er es anmutet. Was bleibt ist weder ein Polit- noch ein Wirtschaftskrimi. Es ist die Personalie, die den Fall spannend macht.
Letzten Endes geht es im Prozess lediglich um eine Uhrensammlung, mehr als 800 luxuriöse Zeitmesser und die Frage, ob Flavio Becca diese unrechtmäßig mit Firmengeldern angeschafft hat. Ein Korruptionsverdacht gegen den Unternehmer war im Vorfeld des Prozesses wegen mangelnder Indizien bereits ausgeräumt worden.
Und der Prozess gewährt auch tiefe Einblicke, darin wie die Dinge im kleinen Großherzogtum geregelt werden. Etwa dann, wenn Ermittlungen scheinbar zurückgestellt werden, um den Tour de France-Sieg von Luxemburger Nationalhelden nicht zu gefährden.
Homejacker, die noch nicht ausgelernt haben
Besonders gut darin, was sie so tun, seien sie nicht, stellte die vorsitzende Richterin fest, als sie die Liste mit den bisherigen Verurteilungen der beiden Angeklagten im Prozess um drei Homejackings und mehrere Einbrüche abarbeitete. Denn, das ist zumindest der Eindruck den die Ermittlungen gegen die Tatverdächtigen vermitteln: den von Räubern, die eifrig dazulernen wollen um so an das große Geld zu kommen.
In diesem Fall könnte ihnen das jedoch zum Verhängnis werden, wenn ein immer gleicher Modus Operandi und wiederkehrende Verhaltensmuster sie zu verraten riskieren. Da nutzt ein Spray zum Zerstören von DNS-Spuren nur wenig, wenn man nach einer Freiheitsberaubung die Opfer stets bis 100 zählen lässt - und die Ermittler auch sonst jeden kleinen Fehltritt entdecken.
Doch auch die längste Indizienkette führt nicht immer zu einer Verurteilung. Zudem ist offensichtlich, dass es neben den beiden Verdächtigen noch mindestens einen dritten Täter geben muss.
Mutmaßlicher Versicherungsbetrug nach Suizid
Es ist ein tragischer Zwischenfall, der sich im November 2013 im Gebäude der Europäischen Investitionsbank in Kirchberg ereignet. Eine Frau stürzt sich aus dem neunten Stock in das Atrium des Gebäudes. Sieben Jahre später steht nun ein ehemaliger Mitarbeiter der Bank vor Gericht. Allerdings steht nicht der Suizid im Mittelpunkt, sondern die Aussagen des Mannes, die er gegenüber einer Versicherung im Hinblick auf Entschädigungszahlungen getätigt hat.
Der Mann gibt an ein direkter Zeuge des Zwischenfalls gewesen zu sein und in der Folge unter schwerwiegenden psychologischen Problemen zu leiden. Seine Rolle bei dem Zwischenfall ist allerdings stark umstritten. Mehrere Zeugen, darunter auch ein Ersthelfer, wollen den Mann nämlich nicht vor Ort gesehen haben.
Die Wahrheitsfindung vor Gericht dauerte bislang drei Verhandlungstage (1, 2, 3), der Prozess soll am kommenden Dienstag fortgesetzt werden.
Der falsche Absender
Der Mann ist von schmaler Statur, unter den strengen Worten und eindringlichen Nachfragen des Richters schien er allerdings noch mehr zu schrumpfen. Diese Woche musste sich ein 25-jähriger Mann vor Gericht verantworten, weil er mehreren minderjährigen Mädchen pornografische Aufnahmen von sich selbst geschickt hatte.
Der Angeklagte war zwar geständig, sagte aber er habe die Bilder nicht gezielt an Jugendliche geschickt, sondern an jeden.
Der zuständige Ermittler der Jugendschutzabteilung der Kriminalpolizei zeichnete allerdings ein anderes Bild.
Milde erhofft
In zweiter Instanz erhoffen sich unterdessen zwei Männer, die in erster Instanz zu Bewährungsstrafen verurteilt worden waren, mildere Urteile.
Lee K. war wegen Verstößen gegen das Waffengesetz in erster Instanz zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 38-Jährige legte Berufung ein, denn das Urteil sei zu hart. Der Mann, der im Besitz von 14 Rohrbomben und 12.000 Schuss Munition war, hofft auf eine Geldstrafe oder Sozialstunden. Dies sei allerdings in seinem Fall schwierig, bemerkte die vorsitzende Richterin. Denn Lee K. war in einem anderen Verfahren bereits in zweiter Instanz wegen zwei Morden zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Im November 2016 soll er einem Drogendealer und einer Prostituierten in den Kopf geschossen haben. Da gegen das Urteil ein Kassationsantrag vorliegt, ist es allerdings noch nicht rechtskräftig.
Und auch ein ehemaliger Lehrer, der mehrere Jugendliche sexuell missbraucht hatte, hofft auf ein milderes Urteil in zweiter Instanz. Er war wegen der Vergewaltigung eines 15-Jährigen zu einer achtjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Vergewaltigung streitet er ab. Das Gesetz spricht jedoch gegen ihn: Erst ab 16 Jahren ist eine Person sexuell mündig und kann Geschlechtsverkehr zustimmen. Zuvor handelt es sich rechtlich um eine Vergewaltigung.
Alle Prozesse im Überblick: Das Themendossier - vor Gericht.
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