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Gerichtschronik: Die Woche im Rückblick
Lokales 2 Min. 09.01.2021 Aus unserem online-Archiv

Gerichtschronik: Die Woche im Rückblick

Gerichtschronik: Die Woche im Rückblick

Grafik: Sabina Palanca
Lokales 2 Min. 09.01.2021 Aus unserem online-Archiv

Gerichtschronik: Die Woche im Rückblick

Jeden Samstag werfen die Gerichtsreporter des „Luxemburger Wort“ einen ganz persönlichen Blick auf die Prozesse der vergangenen Woche. Welche Verfahren haben sie begleitet? Was hat sie besonders berührt, was hat sie gar gestört?

(SH) - Mehrmals war der Prozess bereits angesetzt, musste jedoch verschoben werden. In dieser Woche wurde dann aber vor Gericht über die Serie von Bombenalarmen verhandelt, zu denen es im Frühling 2017 gekommen war. 

Innerhalb von fünf Wochen waren damals bei einem Kino und einem Einkaufszentrum in Kirchberg, einem Einkaufszentrum in Bartringen, einem Baumarkt zwischen Düdelingen und Bettemburg sowie bei der CFL Bombenalarme gemeldet worden. Der Anrufer hatte jeweils einen Zusammenhang mit dem islamistischen Terrorismus hergestellt. Bomben hatte es nicht gegeben. 


Der Bombenalarm in Kirchberg hatte die Spezialeinheiten der Polizei im März 2017 rund vier Stunden lang beschäftigt.
Falscher Bombenalarm: Haftstrafe gefordert
Ein Kino, zwei Einkaufszentren und ein Baumarkt mussten 2017 wegen falschen Bombenalarms evakuiert werden. Dem Anrufer wurde nun der Prozess gemacht.

Vielmehr hatte ein Insasse eines Gefängnisses in Nancy einen falschen Alarm gemeldet. Die Beweggründe des 60-jährigen Mannes, der sich bei Telefonaten gerne auch als Colonel ausgab, sind weiterhin unbekannt. Der Wunsch nach einem Transfer in eine Luxemburger Haftanstalt könnte ausschlaggebend gewesen sein. Es könnte aber auch einfach der Spaß am Lügen gewesen sein. 

Dies könnte den Mann nun teuer zu stehen kommen: Die Staatsanwaltschaft forderte eine fünfjährige Haftstrafe. 

Der Radar als Falle

Nicht all zu ernst mit der Wahrheit und dem Gesetz nahm es auch ein weiterer Angeklagter. Er war 20 Mal geblitzt worden, obwohl er eigentlich gar nicht hätte fahren dürfen. Denn der Mann hatte zum Zeitpunkt der Vorfälle nur eine Erlaubnis, um berufliche Fahrten zu machen. Bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen war er aber weder als Arbeitnehmer noch als Selbstständiger gemeldet.


15 Mal war der Angeklagte vom Radar am Ende der A 4 geblitzt worden. Jedes Mal war er ohne gültigen Führerschein unterwegs.
Vor Gericht: Vom Radar enttarnt
Er war mehrmals geblitzt worden und stand nun deshalb vor Gericht. Denn der Mann war nicht nur zu schnell gefahren, er war auch ohne gültigen Führerschein unterwegs.

Sollten die Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft nachkommen, wird der Mann, der wegen mehrerer Verkehrsdelikte vorbestraft ist, wohl nie wieder fahren: Die Anklägerin forderte für jeden einzelnen Gesetzesverstoß einen 18-monatigen Führerscheinentzug - insgesamt 31,5 Jahre.

Straftaten am laufenden Band

Der Fahrer war allerdings nicht der einzige, der sich in der vergangenen Woche wegen gleich mehrerer Gesetzesverstöße vor Gericht verantworten musste. 

Ein Obdachloser hatte gleich mehrmals randaliert, dabei Klingeln, Briefkästen, den Eingang von Bankfilialen oder Fahrzeuge zerstört und auch eine Frau angegriffen. Mittlerweile hat er sein Leben wieder im Griff, dennoch forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe. Der Beschuldigte selbst, der bereits vorbestraft ist, hofft seinerseits auf Sozialstunden.


Das Urteil ergeht am 21. Januar.
Vor Gericht: Der Preis der Drogen
Um an Geld zu kommen, mit dem sie Drogen kaufen konnten, haben zwei Männer immer wieder Diebstähle begangen. Nun drohen ihnen weitere Haftstrafen.

Einschlägig vorbestraft waren auch zwei Drogenabhängige, die im Bahnhofsviertel ihr Unwesen trieben. Auf der Suche nach Geld, um sich Drogen zu besorgen, hatten sie einem minderjährigen Jungen zwei Goldketten vom Hals gerissen und weiteren Personen unter Anwendung von Gewalt 15 Euro respektive eine Einkaufstüte inklusive Kebab gestohlen. Auch ihr Weg soll nun wieder nach Schrassig führen. 

Verkehrsunfall mit Todesfolge

Vor Gericht stand unterdessen auch eine Frau, die im Juli 2018 zwischen Düdelingen und Bettemburg in einen Verkehrsunfall verwickelt war. Sie hatte damals einen Fußgänger erfasst, der an seinen Verletzungen verstorben war. 


Das Opfer soll auf der Straße herumgeirrt sein. Die Fahrerin konnte demnach nicht reagieren.
Tödlicher Unfall auf N31: Freispruch gefordert
Es war ein tragischer Unfall, bei dem ein Mann im Juli 2018 auf der N31 ums Leben kam. Doch die Fahrerin hätte den Unfall wohl nicht vermeiden können. Sie darf auf einen Freispruch hoffen.

Doch die Fahrerin soll am Unfall keine Schuld tragen. Denn der Mann soll regelrecht auf der Fahrbahn herumgeirrt sein: Die Frau hatte keine Chance, ihn rechtzeitig zu erkennen und zu reagieren. Die Staatsanwaltschaft forderte in diesem Fall denn auch einen Freispruch, gab der Fahrerin gar mit auf den Weg, dass sie die Schuld für den Unfall nicht bei sich suchen solle.  


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