General Duschène: “Schleck hat sich selbst beworben”
General Duschène: “Schleck hat sich selbst beworben”
Nein, er habe Christian Schleck nicht strafversetzt, sagt der Armeechef, General Alain Duschène, am Mittwoch im Gespräch mit dem “Luxemburger Wort”. Schleck sei laut Arrêté ministeriel noch immer als Unteroffizier beim Informationsbüro der Armee eingeteilt. “Wenn ein gewisser Herr vom SPFP etwas anderes behauptet, dann ist das falsch und ich kann das belegen”, so Duschène.
Der “gewisse Herr” ist Pascal Ricquier und Präsident des Dachverbands der Armee- und Polizeigewerkschaften, dem Syndicat professionnel de la force publique (SPFP), der am 26. November den Rücktritt des Generals gefordert hatte.
Das Rotationsprinzip
Man habe Schleck lediglich vorgeschlagen, einen anderen Posten anzunehmen. Es sei laut einem Rotationsprinzip der Armee, das es auch bei allen alliierten Verbündeten gebe, üblich, alle drei bis fünf Jahre einen Aufgabenwechsel zu vollziehen. “Dieser Turnus erlaubt es dem Personal, sich weiterzuentwickeln und Arbeitskollegen an der eigenen Erfahrung teilhaben zu lassen”, führt Alain Duschène aus.
Und, ja, es gebe auch Ausnahmen zu diesem generellen Prinzip. Diese würden in einigen Abteilungen ja auch Sinn haben – beim Kampfmittelräumdienst etwa, bei generellen Aufgaben innerhalb der Armee aber eher nicht.
Gewerkschaftsaktivität kein Knackpunkt
Mit Schlecks Gewerkschaftsaktivität habe dieser Vorschlag nichts zu tun. Er sei nun seit 2014 im Informationsbüro tätig und es sei auch wichtig, dass dort junge Armeemitglieder den ebenso jungen künftigen Rekruten Rede und Antwort zum Militärdienst stehen würden.
Und es sei von Beginn an klargestellt worden, dass nichts unternommen werde, bis eine Kontinuität zur Vorarbeit sichergestellt sei.
Prozedur am Mittwoch erst angelaufen
“Die richtige schriftliche Prozedur, um Christian Schleck eine neue Aufgabe vorzuschlagen, sei jetzt erst angelaufen”, betont Duschène. Darin werden dem Betroffenen nicht nur die Absicht der Versetzung schriftlich mitgeteilt, sondern diese Entscheidung auch begründet.
Fast wie aufs Stichwort hin, betrat dann während des Interviews am Mittwochvormittag auch eine Mitarbeiterin das Büro des Generals, mit der Empfangsbestätigung des entsprechenden Briefes, die Schleck soeben quittiert hatte.
Einwände binnen acht Tagen
Von jetzt an und binnen einer Frist von acht Tagen, könne Schleck nun seine Einwände vorbringen, erklärt der General. Das sei nun erst erfolgt, weil zuerst ein Organigramm vom Minister validiert werden musste.
Beim Bewertungsgespräch im Frühjahr sei Schleck nur darauf hingewiesen worden, dass man über eine Neuaffektierung nachdenke.
Zudem sei Schleck bei dieser Gelegenheit dafür gelobt worden, dass er nur rund 20 Stunden gewerkschaftlicher Freistellung in Anspruch genommen habe, obwohl ihm 43 zugestanden hätten.
Mythos Bureau d'ordre
Schleck, der ein akkurater Unteroffizier sei, habe man aber andere Posten vorgeschlagen, so etwa beim Bureau budget finances. Diesen habe Schleck aber abgelehnt, weil er durch dessen Standort am Herrenberg viel Zeit durch lange Anfahrten verliere.
Daraufhin habe man ihm den Posten im Bureau d’ordre auxiliaire (BOA) vorgeschlagen. Das ist eine Nebenabteilung jener Dienststelle in Senningen, bei der die Korrespondenz mit der EU und der NATO ein und ausgeht.
Klar, das sei eine Aufgabe, die den Umgang mit klassifizierten, sprich, geheimen Dokumenten beinhalte. Duschène betont aber in diesem Zusammenhang, dass er nicht nachvollziehen könne, wie diese Aufgabe in Widerspruch zu Schlecks Tätigkeit als Gewerkschaftspräsident stehen solle, wie von den Gewerkschaften angeführt.
Der Mann, den Schleck nun am BOA ersetzen solle, sei schließlich auch aktiver Gewerkschafter gewesen. Für Armeeangehörige sei der Umgang mit klassifizierten Dokumenten zudem nicht außergewöhnlich.
Schleck an BOA-Affektierung interessiert
Duschène sagt, er selbst habe Schleck bei einer Begegnung auf dem Flur gefragt, ob er an dieser Aufgabe interessiert sei. Schleck habe das bejaht. Der Posten sei ausgeschrieben gewesen und es hätten sich drei Interessenten beworben. “Darunter auch Christian Schleck”, hebt der General hervor. “Er war der Dienstälteste von den Dreien, deshalb haben wir den anderen beiden dann auch eine Absage erteilt.” Um Schleck auf diese Aufgabe vorzubereiten, habe er seitdem an Arbeitssitzungen des BOA sowie an einer Ausbildung teilgenommen.
„Christian Schleck hat mir oder seinem Vorgesetzten noch nicht mit einem einzigen Wort gesagt, dass diese neue Aufgabe nicht mit seiner Gewerkschaftsarbeit vereinbar ist“, bekräftigt General Duschène. „Hätte er zum 1. September auf eine Inkompatibilität hingewiesen, hätten wir unsere Absicht ihn dahin zu versetzen, vielleicht überdacht und nach einer anderen Lösung Ausschau gehalten.“
Kann Schleck denn eigentlich zu seinem Posten im Informationsbüro zurückkehren? Duschène wiegt ab: nur falls sich herausstellen sollte, dass die Affektierung zum BOA nicht möglich sei und man keine andere Stelle finde. Dabei sei aber eigentlich klar, dass noch viele andere Stellen in der Armee infrage kommen würden, wo es vielleicht keine Inkompatibilitäten, wie sie vom SPFP vorgebracht wurden, gebe.
Keine Befehlsverweigerung
Schleck könne ab jetzt seine Einwände einbringen. Eine Befehlsverweigerung sei das nicht. Von einer solchen könne man erst sprechen, wenn der Minister bis ein Arrêté ausgestellt habe. Und, dass es je einen solchen Fall in der Armee gegeben habe, daran könne er sich nicht erinnern, meint der Armeechef.
Duschène unterlässt es aber auch nicht darauf hinzuweisen, dass es in der Armeegewerkschaft SPAL offensichtlich keine Einigkeit in der Causa Schleck gebe. Es sei ja wohl nicht ohne Grund, dass es zu den Rücktritten im Vorstand der Gewerkschaft gekommen sei.
„Vertritt der SPFP-Präsident denn tatsächlich nun 3000 Menschen, wie betont, und insbesondere die 600 oder 800 Armeemitglieder oder vertritt er nur seine Interessen und jene von Christian Schleck?“, so der General.
Man warte nun die möglichen Einwände von Christian Schleck ab, die laut Frist bis spätestens zum 24. Dezember schriftlich eingehen müssen. Dann werde man versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Strafanzeige läuft
Währenddessen läuft aber bereits eine Strafanzeige von Alain Duschène gegen SPFP-Präsident Pascal Ricquier, den der General während des ganzen Gesprächs mit dem LW nie beim Namen nennt.
Duschène sieht sich persönlich und als Amtsträger diffamiert. Vieles von dem, was ihm öffentlich unterstellt und vorgeworfen worden sei, sei schlicht falsch und er könne das beweisen, so der Chef des Generalstabs der Armee.
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