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Gemeinde Hesperingen muss Bericht zur Finanzaffäre veröffentlichen
Lokales 17.01.2023
Urteil des Verwaltungsgerichts

Gemeinde Hesperingen muss Bericht zur Finanzaffäre veröffentlichen

Urteil des Verwaltungsgerichts

Gemeinde Hesperingen muss Bericht zur Finanzaffäre veröffentlichen

Foto: Chris Karaba
Lokales 17.01.2023
Urteil des Verwaltungsgerichts

Gemeinde Hesperingen muss Bericht zur Finanzaffäre veröffentlichen

David THINNES
David THINNES
Der Audit hatte für viele Diskussionen gesorgt. Das Tribunal gibt einer Klage der Association pour la promotion de la transparence recht.

Am Mittwoch beginnt der Prozess um die jahrelange Veruntreuung von Geldern von zwei Gemeindebeamten in Hesperingen. Nun liegt ein Urteil des Verwaltungsgerichts vor: Ein Audit zu der Affäre muss von der Gemeinde Hesperingen nun doch publik gemacht werden.

Genauer gesagt hatte die Vereinigung Association pour la promotion de la transparence (APPT) geklagt. Der Schöffenrat hatte von PwC ein Audit über die Finanzaffäre durchführen lassen. Im Gemeinderat war es dann zu zahlreichen Diskussionen gekommen, ob der Bericht publik gemacht wird.

Die Commission d'accès aux documents - beauftragt vom Schöffenrat - kam im März 2020 zum Entschluss, dass der Audit unter bestimmten Bedingungen veröffentlicht werden kann. PwC hatte sich gegen eine Veröffentlichung ausgesprochen, da der Bericht kritische Informationen enthalte. Namen von Mitarbeitern werden genannt und interne Vorgänge kommen darin vor. Schlussendlich wurde der Bericht, der Stichproben durchführte, nur für die Gemeinderatsmitglieder im Sekretariat zugänglich gemacht.

Gemeinde Hesperingen: Keine Berufung

Im September 2020 hatte die APPT dann Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Das Tribunal kam in seinem Urteilsspruch zum Schluss, dass der Bericht keine Informationen über interne Kommunikationen enthalte. Des Weiteren schreibt das Gericht, dass die Gemeinde im Recht gewesen sei, die Veröffentlichung des Berichts während der Beweisaufnahme für den Prozess zu verweigern. 

Da diese aber nun abgeschlossen sei, stehe einer Veröffentlichung - unter Voraussetzung der Unkenntlichmachung von persönlichen Daten - nichts im Weg. Im Urteil steht, dass die Gemeinde dem Kläger den Bericht übermitteln muss. 

Auf LW-Nachfrage sagt Bürgermeister Marc Lies (CSV), dass die Gemeinde keine Berufung gegen das Urteil einlegen wird.

Am Mittwoch beginnt der eigentliche Prozess um die Veruntreuung der Gelder, der auf vier Tage angesetzt ist.

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