"Gegen die Politik, nicht gegen Ausländer"
"Gegen die Politik, nicht gegen Ausländer"
(SH) - „Ich bin weder gegen Ausländer, noch will ich zum Hass aufrufen. Aber ich bin gegen die Immigrationspolitik der Regierung“, erklärte Pierre Peters am Montag vor den Richtern des Bezirksgerichtes Luxemburg. Der 62-Jährige musste sich zum wiederholten Male wegen Aufrufs zum Fremdenhass verantworten.
Peters hatte im Oktober 2015 unter dem Titel „Allah'akbar, Miséricordieux, Oh Gott“ Flugblätter verfasst und ausgeteilt. Mehrere Textpassagen könnten ihm nun zum Verhängnis werden. So schrieb er u. a.: „Dass die Zerstörung unseres Landes auf die Masse von Ausländern zurückzuführen ist, daran gibt es absolut keinen Zweifel“, „die brauchen einfach zu viel“ oder „Unser komplettes Schulsystem bricht zusammen, weil die Ausländer in der Überzahl sind an dieses dadurch komplett auf den Haufen geworfen wird. Viel Schulpersonal ist am Ende, weil sie nicht gegen die extrem explosive Situation aufmucksen dürfen, sonst laufen sie Gefahr, versetzt, verfolgt und bestraft zu werden.“
Zudem habe er Islamisten und Moslems vermischt, hieß es seitens der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft.
Die Menschen informieren
Dass die Flyer von ihm stammen, bestritt Peters nicht. Er habe dies getan, um die Menschen zu informieren, ganz im Dienste der Meinungsfreiheit, meinte er und bedauerte, dass es „in Luxemburg keine Debatte über die Konsequenzen der Immigrationspolitik“ gebe.
Und diese sind nach Meinung von Peters verheerend. Das ganze Land werde durch die Politik zerstört, das müsse man ans Tageslicht bringen, erklärte er.
Natürlich habe er die Situation in Luxemburg beschrieben. Die Absicht dahinter, sei allerdings lediglich die Kritik an der Politik der Regierung, der Europäischen Union sowie den USA gewesen. Er habe jedoch nie die Ausländer selbst kritisieren wollen. Denn sie seien lediglich Mittel zum Zweck.
Deswegen bedauere er es, dass ihm die Passage über die Zerstörung des Landes vorgeworfen wird, die Staatsanwaltschaft nicht aber die folgenden Zeilen berücksichtigt habe. Hier schreibt er nämlich: „Übrigens ist dies nicht die Schuld der Ausländer, sondern die derjenigen, die ein Interesse daran haben, unsere Nation und unser Volk kaputt zu machen.“
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wollte hiervon nichts wissen. Für sie gilt es als erwiesen, dass Peters gegen Artikel 457-1 des Strafgesetzbuches verstoßen hat und die Flugblätter dem Aufruf zum Hass dienten.
„Kein Massenrabatt“
Es gehe keineswegs darum, die Meinungsfreiheit in Frage zu stellen, sondern lediglich darum, die Redefreiheit so einzuschränken, dass niemandem Unrecht getan wird.
Gegen Peters sprechen auch seine Vorstrafen. „Es ist erstaunlich, dass ein Mensch mit solch einem Strafregister noch solche Texte verfasst“, erklärte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Für sie sei demnach eine Haftstrafe von 30 Monaten ohne Bewährung angemessen: „Es gibt hier keinen Massenrabatt, für diejenigen, die oft herkommen.“
Das Urteil ergeht am 26. Mai.
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