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Gefängnisstrafe für Pierre Peters
Lokales 26.05.2016 Aus unserem online-Archiv
Wegen Aufrufs zum Hass

Gefängnisstrafe für Pierre Peters

Wegen Aufrufs zum Hass

Gefängnisstrafe für Pierre Peters

Foto: Marc Wilwert
Lokales 26.05.2016 Aus unserem online-Archiv
Wegen Aufrufs zum Hass

Gefängnisstrafe für Pierre Peters

Sophie HERMES
Sophie HERMES
Acht Monate Haft ohne Bewährung: So lautet in erster Instanz das Urteil gegen Pierre Peters, der sich zu Beginn des Monats wegen Aufrufs zum Fremdenhass zum wiederholten Male vor Gericht verantworten musste.

(SH) - Unter dem Titel „Allah'akbar, Miséricordieux, Oh Gott“ hatte Pierre Peters im Oktober 2015 Flugblätter verfasst und verteilt. Einige Textpassagen wurden dem 62-Jährigen nun zum Verhängnis. Wegen Aufrufs zum Fremdenhass wurde der Rechtsradikale am Donnerstag in erster Instanz zu einer Gefängnisstrafe von acht Monaten verurteilt. Das Urteil liegt damit deutlich unter jenen 30 Monaten, die gefordert worden waren.

In dem Traktat stand u. a. „Dass die Zerstörung unseres Landes auf die Masse von Ausländern zurückzuführen ist, daran gibt es absolut keinen Zweifel“, „die brauchen einfach zu viel“ oder „Unser komplettes Schulsystem bricht zusammen, weil die Ausländer in der Überzahl sind und dieses dadurch komplett auf den Haufen geworfen wird. Viel Schulpersonal ist am Ende, weil sie nicht gegen die extrem explosive Situation aufmucksen dürfen, sonst laufen sie Gefahr, versetzt, verfolgt und bestraft zu werden.“ Zudem habe er Islamisten und Moslems vermischt, hieß es während der Verhandlung seitens der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft.

Im Dienste der Meinungsfreiheit

Der Angeklagte, der bereits mehrmals wegen ähnlicher Vorfälle verurteilt wurde, hatte während des Prozesses alle Schuld von sich gewiesen. „Ich bin weder gegen Ausländer noch will ich zum Hass aufrufen. Aber ich bin gegen die Immigrationspolitik der Regierung“, erklärte er.

Dass die Flyer von ihm stammen, bestritt Peters nicht. Er habe sie verfasst, um die Menschen zu informieren, ganz im Dienste der Meinungsfreiheit. Es gebe „in Luxemburg keine Debatte über die Konsequenzen der Immigrationspolitik“. Und diese sollen nach Meinung von Peters verheerend sein. Das ganze Land werde durch die Politik zerstört, das müsse man ans Tageslicht bringen, erklärte er.

Peters hat nun 40 Tage Zeit, um Berufung gegen das Urteil einzulegen.

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